Quellensteuer in der Schweiz🇨🇭🏦

In die Schweiz auswandern

Quellensteuer in der Schweiz🇨🇭🏦

Der Begriff Quellensteuer steht für die Einkommenssteuer, die Einwanderer zahlen. Sie wird an der Quelle – also vom Arbeitgeber – abgeführt. 

Schweizer und erwerbstätige Ausländer mit Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) zahlen ihre Einkommensteuern im Nachhinein bzw. per Abschlagszahlung von ihrem Privatkonto (ordentliche Veranlagung).

Ausweis C oder Schweizer Pass —> ordentliche Veranlagung. Alle anderen zahlen Quellensteuern.

Bei den erwerbstätigen Ausländern ohne Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) wird hingegen die Einkommenssteuer an der Quelle abgeführt. Die Quelle ist der Arbeitgeber.

Auch im Ausland lebende Personen, die in der Schweiz erwerbstätig sind, bezahlen Quellensteuern.

Quellensteuer wie in Deutschland

Mit der Quellensteuer läuft es für uns Deutsche also genauso, wie wir es aus Deutschland kennen: Der Arbeitgeber weist den Bruttolohn aus und überweist die Steuern und die weiteren Lohnabgaben an die zuständigen Stellen.

Der Nettolohn wird auf das Konto des Angestellten überwiesen. Eine freiwillige Steuererklärung und damit eine ordentliche Veranlagung ist jedoch immer möglich. Unter gewissen Voraussetzungen ist die ordentliche Veranlagung sogar Pflicht, so bspw. bei Einzelpersonen oder Ehepaaren mit einem Einkommen von 120‘000 Franken pro Jahr oder mehr.

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Trifft das für dich oder euch zu, zahlt ihr trotzdem zuerst Quellensteuern. Am Ende des Jahres oder zu Beginn des neuen Jahres wirst du dann schriftlich aufgefordert, eine Steuererklärung (ordentliche Veranlagung) zu machen. Damit wirst du genauso besteuert wie ein Schweizer.

Weitere Gründe für die Pflicht zur ordentlichen Veranlagung:

  • bei Rückforderung der Verrechnungssteuerguthaben
  • bei Einkünften in Höhe von min. 3‘000 Franken, die nicht quellensteuerpflichtig sind (Mieteinnahmen, Dividenden etc.) 
  • bei steuerpflichtigem Vermögen von min. 80‘000 Franken bei Einzelpersonen bzw. 160‘000 Franken bei Ehepaaren

Steuererklärung bei Quellensteuer

Wenn du möchtest, kannst du freiwillig eine ordentliche Veranlagung beantragen. Mit abzugsfähigen Kosten, wie Einzahlungen in die Säule 3a, gezahlten Zinsen oder Unterhaltskosten lohnt sich das häufig. Im Zweifel solltest du jedoch einen Steuerberater fragen, ob sich das in deinem Fall lohnt. 

Mögliche abzugsfähige Auslagen:

  • effektive Berufskosten
  • Einkäufe in die Pensionskasse
  • Einzahlungen in die Säule 3a
  • Aus- und Weiterbildungskosten (bis 12‘000 Franken pro Jahr)
  • Fremdbetreuungskosten (z.B. Kosten für die Kita; bis 10’000 Franken pro Jahr)
  • Unterhaltszahlungen
  • Zinskosten (bspw. für einen Kredit)
  • Kosten wegen Krankheit/Behinderung
Info: Hier findest du eine Übersicht der kantonalen Steuerämter.

Mythos Quellensteuer

In Einwanderer-Kreisen kursiert der Mythos, dass man als Quellensteuerpflichtiger immer weniger Steuern bezahlen muss als jemand mit ordentlicher Veranlagung. Das stimmt so jedoch nicht. Es kann in Einzelfällen günstiger sein.

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Wer jedoch in einer steuergünstigen Gemeinde lebt und dazu noch abzugsfähige Ausgaben hat, wird durch eine ordentliche Veranlagung weniger Steuern zahlen müssen. Im Zweifel empfehle ich dir einen Steuerberater aufzusuchen.

Hier dazu ein Beispiel: 

Angestellter 35 Jahre alt, keine Kinder, ledig, konfessionslos, Bruttolohn von 78’000 Franken pro Jahr.

Zu zahlende Quellensteuer im Kanton Zürich: 6’248 Franken

Zu zahlende Einkommensteuer bei ordentlicher Veranlagung:

  • Stadt Zürich 7’691 Franken
  • Wallisellen 7’004 Franken
  • Küsnacht 6’318 Franken

Quelle: Cash.ch

Mögliche jährliche Steuerersparnis durch die Säule 3a (Maximalbeitrag):

  • Stadt Zürich 1’388 Franken
  • Wallisellen 1’268 Franken
  • Küsnacht 1’149 Franken

Quelle: UBS Steuersparrechner

PS: Hier findest du meinen Beitrag über die Säule 3a.

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Christian der Auswanderluchs

 

7 Responses

  1. Annika sagt:

    Hallo Christian,

    ich habe im Winter 22 3 Monate und im Sommer 3 Monate in der Saison gearbeitet. Beides im Kanto Glarus und würde gern ein Teil der Quellsteuer zurückholen. Muss ich also für 22 die Steuer dieses Jahr machen und in 24 dann für 23? Oder bin jetzt schon zu spät?

  2. S
    Simon Schmitz sagt:

    Hallo Christian,

    Sehr interessanter Artikel. Verstehe ich es richtig das die Person in deinem Beispiel (wenn sie nicht in die Säule 3a einzahlt) Steuern nachzahlen müsste, sollte sie eine orderntliche Veranlagung beantragen (wenn sie in der Stadt Zürich lebt)?
    Gibt es ausserdem eine Möglichkeit sich Verrechnungssteuer zurück zu holen ohne eine ordentliche Veranlagung zu beantragen?

    Gruss Simon

    • Hallo Simon

      Ja, das verstehst du richtig. Sollte die Person im Beispiel das steuerbare Einkommen durch gewisse Auslagen (z.B. Säule 3a, Gesundheitskosten, ÖV-Billetts) nicht senken können, würde die steuerliche Belastung bei einer ordentlichen Veranlagung höher ausfallen.

      Zu deiner Frage zweiten Frage: Mir ist kein anderer Weg als die ordentliche Veranlagung bekannt.

      Beachte bitte, dass ich kein Steuerberater bin.

      Gruss
      Christian

  3. N
    Nadine Sporkert sagt:

    Hallo lieber Christian, meine Schwester und ich gehen ab Januar für mindestens 6 Monate in die Schweiz zum arbeiten in ein Krankenhaus. Wir zahlen dann Quellensteuern. Meine Frage ist: Müssen wir dann in Deutschland später steuern zurückzahlen für diesen Zeitraum? LG Nadine

    • Liebe Nadine

      Wenn ihr in der Schweiz arbeitet und dort Quellensteuer zahlt, müsst ihr in der Regel keine zusätzlichen Steuern in Deutschland zahlen. Allerdings könnt ihr eure individuelle Situation mit einem Steuerberater besprechen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Pflichten korrekt erfüllt werden.

      Liebe Grüsse
      Christian

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