Steuererklärung bei Quellensteuer 💸🇨🇭
Wer in die Schweiz einwandert, zahlt in der Regel in den ersten fünf Jahren Quellensteuern. Was viele nicht wissen: Auch als quellensteuerpflichtige Person kannst du eine Einkommensteuererklärung machen. Was alles von der Steuer abgezogen werden kann, welche Fristen du einhalten musst, und wieviel du sparen kannst, zeige ich dir in diesem Beitrag.
Wer bezahlt Quellensteuern in der Schweiz?
In der Regel zahlt man als angestellte/r Einwanderer oder Einwanderin die ersten fünf Jahre in der Schweiz seine Einkommensteuern als sogenannte Quellensteuern. Das bedeutet, dass die Einkommensteuern direkt bei der Quelle – beim Arbeitgeber – abgeführt werden, so wie wir das aus Deutschland auch kennen. Schweizer/innen und Ausländer/innen mit dem Ausweis C hingegen bezahlen ihre Einkommensteuern erst nach Ablauf des Jahres, also im Nachhinein.
Wann bezahlt man Quellensteuern in der Schweiz?
„Wenn Sie als ausländischer Arbeitnehmer weder die Niederlassungsbewilligung C haben, noch mit einer Person verheiratet sind, welche die Niederlassungsbewilligung C oder das Schweizer Bürgerrecht besitzt und für einen Arbeitgeber mit Sitz in der Schweiz erwerbstätig sind.“
Quelle: Kanton Zürich
Das Einkommen von Einwanderinnen und Einwanderer, die mit einem Schweizer oder einer Schweizerin verheiratet sind, wird nicht an der Quelle, sondern ordentlich veranlagt besteuert. Bei einem Jahreseinkommen von über 120‘000 Franken wird ebenfalls eine ordentliche Besteuerung durchgeführt. Ich empfehle dir, dich bei deinem kantonalen Steueramt darüber vorab zu informieren, da sich die Vorgaben von Kanton zu Kanton unterscheiden können.
In seltenen Fällen kann sich eine ordentliche Veranlagung trotz Abzügen zum steuerbaren Einkommen finanziell nicht lohnen. Im Zweifel solltest du dich von einem Steuerberater beraten lassen.
Kann man Quellensteuern zurückfordern?
Ja, das geht tatsächlich. Ich habe in meinem ersten Jahr in der Schweiz eine Steuererstattung von rund 600 Franken erhalten und das für nur drei Monate Erwerbstätigkeit. Im Hinblick auf die geringe steuerliche Belastung im Kanton Zürich habe ich mich über diese doch recht ordentliche Summe sehr gefreut.
Zuerst wollte ich gar keine Korrektur der Quellensteuern beantragen. Ich war so glücklich über die tiefen Steuern in der Schweiz und darüber, was man hier dafür geboten bekommt, dass ich nicht noch Geld zurückfordern wollte. Tensha – als Staatsangestellte übrigens eine überzeugte „Gerne-Steuern-Zahlerin“ – war es, die mich mit einigem Druck davon überzeugte, es trotzdem zu tun ;).
Wichtig: Im Kanton Zürich muss die ordentliche Veranlagung bis am 31. März des Folgejahres beantragt werden. Dabei können sich gewisse Ausgaben steuermindernd auswirken.
Was kann man von der Quellensteuer abziehen?
Im Kanton Zürich können folgende Ausgaben vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden:
- Effektive Berufskosten
- Einkäufe in die Pensionskasse (BVG/2. Säule)
- Beiträge zur Säule 3a
- Aus- und Weiterbildungskosten
- Kosten für die externe Kinderbetreuung
- Unterhaltszahlungen
- Schuldzinsen
- Krankheits- und behinderungsbedingte Kosten
So einfach kannst du eine ordentliche Veranlagung beantragen
Elektronisch füllst du den Antrag zur ordentlichen Veranlagung aus und reichst diesen bis zum 31. März elektronisch beim kantonalen Steueramt ein. Hier der Link für Personen mit Wohnsitz im Kanton Zürich.
Aus eigener Erfahrung kann ich dir sagen, dass die Abwicklung sich über einen längeren Zeitraum hinziehen kann. Dies ist allerdings sehr ungewöhnlich für Schweizer Behörden ;).
Säule 3a zur Steuerersparnis nutzen
Eine gute Möglichkeit, um Steuern zu sparen, für den Ruhestand vorzusorgen und gleichzeitig Vermögen aufzubauen, ist die Säule 3a. Gerade für Einwanderinnen und Einwanderer ist es besonders wichtig, für das Alter vorzusorgen. Nur schon, wenn wenige Beitragsjahre im Schweizer Vorsorgesystem fehlen, merkt man das später im Ruhestand in der Schweiz.
Da sich die Gesetzeslage ändern kann, solltest du dich über die Voraussetzungen und die Gesetzeslage vorab bei deinem kantonalen Steueramt informieren. Bitte beachte, dass ich kein Steuerberater bin. Dieser Beitrag dient nicht der Steuerberatung, sondern der Information.
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