Vermögenssteuer in der Schweiz

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Vermögenssteuer in der Schweiz

In Deutschland wird seit 1997 keine Vermögenssteuer mehr erhoben. Doch im vermeintlichen Steuerparadies Schweiz gibt es diese bis heute noch und eine Abschaffung der Vermögenssteuer ist nicht in Sicht. Wen diese Steuer betrifft, und wie hoch sie ausfallen kann, schauen wir uns in diesem Beitrag genauer an. 

Unterschiede zwischen den Kantonen

Die Vermögenssteuer ist eine direkte Steuer, die auf das Gesamtvermögen einer Person oder eines Unternehmens erhoben wird. In der Schweiz ist sie eine kantonale Steuer, so dass jeder Kanton seine eigenen Regeln und Steuersätze festlegt.

Die Vermögenssteuer ist jedoch nicht nur auf kantonaler Ebene geregelt, sie variiert auch von Gemeinde zu Gemeinde. Dabei können sich die Steuersätze und Freibeträge deutlich unterscheiden. 

Hier ein Beispiel eines verheirateten Paares ohne Kinder, das ein Vermögen von 1 Million Franken hat: Die Gemeinde Stans (Kanton Nidwalden) wäre im schweizweiten Vergleich sehr günstig mit einer Vermögenssteuer in Höhe von nur 1’118 Franken pro Jahr. In der Gemeinde Neuenburg (Kanton Neuenburg/Neuchâtel) würden dagegen 6’840 Franken an Vermögenssteuer abzuführen sein. Zwischen diesen beiden Wohnorten liegt damit eine Differenz in Höhe von 5’722 Franken. In der bevölkerungsstärksten Stadt Zürich würde die Vermögenssteuer bei immer noch relativ niedrigen 1’842 Franken pro Jahr liegen.

Nehmen wir noch eine alleinstehende und konfessionslose Person ohne Kinder mit einem Vermögen in der Höhe von 100’000 Franken als Beispiel. Die jährliche Vermögenssteuer würde in unterschiedlichen Städten wie folgt aussehen:

  • Aarau 0 Franken
  • Lugano 0 Franken
  • Zürich 24 Franken
  • Winterthur 25 Franken
  • Genf 58 Franken
  • Chur 60 Franken
  • Schaffhausen 82 Franken
  • St. Gallen 105 Franken
  • Luzern 107 Franken
  • Basel 112 Franken
  • Appenzell 116 Franken
  • Stans: 120 Franken
  • Bern 153 Franken
  • Neuenburg: 285 Franken

Quelle: cash.ch

Bewertung bei der Vermögenssteuer

Die Bewertung von Vermögen kann komplex sein und betrifft verschiedene Vermögensarten wie Immobilien, Finanzanlagen, Kunstwerke usw. Die genaue Methode zur Bewertung und Besteuerung variiert je nach Kanton. Ausserdem gibt es bestimmte Freibeträge und Abzüge, die das steuerpflichtige Vermögen reduzieren können. Dazu gehören beispielsweise Abzüge für Schulden oder Hypotheken. Diese Aspekte können die Gesamthöhe der Vermögenssteuer erheblich beeinflussen.

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Welches Vermögen ist steuerfrei? 

Nicht alle Vermögenswerte werden besteuert. So sind etwa das Kapital in der Pensionskasse (2. Säule) und das Geld in der Säule 3a nicht von der Vermögenssteuer betroffen. Steuerbare Vermögenswerte sind zum Beispiel:

  • Bargeld
  • Geld auf Bankkonten
  • Platin, Gold, Silber
  • Immobilien
  • Fahrzeuge
  • Kunstwerke
  • Schmuck
  • Anteile an Kapitalgesellschaften wie einer GmbH
  • Wertpapiere wie Aktien, ETFs und Anleihen

Beispiele für nicht steuerbare Vermögenswerte:

  • Hausrat
  • Leasingfahrzeuge
  • Kapital in Pensionskasse
  • Kapital in der Säule 3a

Wenn du dir unsicher bist, ob eine gewisse Sache der Vermögenssteuer unterliegt oder nicht, kannst du entweder einen Steuerberater fragen oder dich direkt beim zuständigen Steueramt erkundigen. In der Schweiz helfen die Steuerämter gerne weiter, übrigens auch dann, wenn es mal zum «Nachteil» der Steuerbehörde sein sollte. 

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Wer zahlt Vermögenssteuer in der Schweiz?

Wichtig zu beachten ist, dass grundsätzlich alle Personen, die ihren steuerlichen Sitz hier in der Schweiz haben, der Vermögenssteuerpflicht unterliegen. Auch quellensteuerpflichtige Personen sind somit grundsätzlich davon betroffen. 

Vermögenssteuer in anderen Ländern

Innerhalb der 38 OECD-Länder erheben nur noch wenige Länder eine klassische Vermögenssteuer. Neben der Schweiz ist das beispielsweise in Frankreich und Norwegen der Fall. De facto gibt es allerdings in den meisten Ländern der OECD Vermögenssteuern, sie sind nur getarnt, da sie lediglich Teile des Vermögens besteuern oder nur zu gewissen Zeitpunkten angewendet werden. Beispiele sind die Grundsteuer für Liegenschaften in Deutschland und die Erbschaftssteuer, die in Deutschland sogar bei Kindern, die elterliches Erbe erhalten, anfallen kann.

Die OECD führt daher eine Statistik über sogenannte vermögensbezogene Steuern. Im Zeitraum zwischen 1998 und 2018 lag das Aufkommen dieser Steuern zwischen 1,7 % und 2,3 % am jeweiligen Bruttoinlandsprodukt. In diesem Zeitraum näherte sich die Schweiz dem OECD-Durchschnitt durch Senkungen an. Deutschland (ca. 1,0 %) und Österreich (ca. 0,5 %) stechen durch eine sehr niedrige vermögensbezogene Besteuerung heraus (siehe Grafik). Frankreich und Grossbritannien liegen auf dem ersten bzw. zweiten Platz mit einem Anteil von jeweils rund 4,0 % am BIP an vermögensbezogenen Steuern.

Quelle: Wikipedia

Vermögen muss Rendite bringen

Neben der Inflation nagt also auch noch eine Steuer am Vermögen der Schweizer. Das Kapital ungenutzt einfach auf dem Konto liegen zu lassen ist daher besonders in Zeiten von Mikrozinsen keine gute Option. Daher ist es vorteilhafter, das Vermögen sinnvoll und möglichst renditestark – beispielsweise in Aktien oder Immobilien – zu investieren. 

Kein Steuerparadies

Insgesamt betrachtet erhebt die Schweiz im Vergleich zu anderen Ländern eher wenig Steuern. Als Steuerparadies kann man die Eidgenossenschaft dennoch nicht bezeichnen. Klar zu erkennen ist, dass Arbeit niedrig besteuert wird, was sich gut auf die Volkswirtschaft auswirkt, da die Motivation, mehr zu leisten und zu verdienen, dadurch hoch ist. Private Vermögen werden dagegen zwar im Vergleich mit Österreich und Deutschland relativ hoch, in effektiven Zahlen aber eher niedrig besteuert, wie die Beispiele im oberen Abschnitt zeigen.

Anmerkung: Dieser Beitrag dient lediglich der Information und nicht der Steuerberatung.

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Christian der Auswanderluchs

 

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