Unterstützung für Familien mit Kindern in der Schweiz: Was du wissen solltest

Die Schweiz gilt aufgrund ihres liberalen Systems bei manchen Deutschen als Land der sozialen Kälte. Dass dies nicht der Fall ist, zeige ich dir heute in diesem Blogbeitrag. Wir schauen uns die Vielzahl von staatlichen Leistungen an, die der finanziellen Unterstützung für Familien mit Kindern dienen.
Kindergeld in der Schweiz – Familienzulagen
In der Schweiz gibt es ebenfalls ein Kindergeld. Es wird jedoch ein anderer Begriff verwendet: Der Überbegriff lautet Familienzulage. Ausbezahlt wird die Familienzulage je nach Alter des Kindes entweder als Kinderzulage oder als Ausbildungszulage. Genauso wie in Deutschland wird die Familienzulage monatlich pro Kind bezahlt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Höhe der Zulage je nach Kanton variieren kann. Beispielweise zahlt der Kanton Zürich 200 Franken Kinderzulage und 250 Franken Ausbildungszulage.
Geburtszulagen
Einige Kantone (z.B. Genf, Luzern, Schwyz) leisten zusätzliche Geburtszulagen, die einmalig für das Neugeborene ausbezahlt werden. Damit sollen die Familien bei der kostspieligen Erstausrüstung für ein Baby finanziell unterstützt werden.
Unterstützung bei Kinderbetreuungskosten
Die Kita kann in der Schweiz ins Geld gehen: In und um die Stadt Zürich kostet ein Vollzeitkitaplatz rund 2’600 Franken pro Monat und Kind. Die Kosten sind für die Eltern deshalb so hoch, weil die Unterstützung vom Steuerzahler nur gering ist. In Deutschland kostet ein Kitaplatz ähnlich viel, jedoch merkt man dies nicht, da die Kosten Grossteils oder komplett aus Steuern finanziert werden. Wichtig ist es jedoch, die regionalen Unterschiede in der Schweiz zu beachten, denn auch in der Schweiz gibt es Kantone, welche die Kitaplätze grosszügig subventionieren.
Einkommensschwache Haushalte werden vom Kanton bzw. der Gemeinde bei der Kinderbetreuung finanziell unterstützt. Wie hoch die Unterstützung ausfällt, und ab welcher Einkommensschwelle diese gewährt wird, ist unterschiedlich geregelt.
Nicht verwechseln sollte man den Kindergarten in der Schweiz mit dem Kindergarten in Deutschland, denn der Schweizer Kindergarten ist eine Vorschule und daher obligatorisch. In der Regel kommen die Kinder mit 4 Jahren in den grundsätzlich kostenlosen Kindergarten.
Zulagen vom Arbeitgeber
In der Schweiz sind es insbesondere grosse Unternehmen, die ihren Mitarbeitern Benefits in Form von finanzieller Unterstützung für ihre Familien anbieten. Natürlich machen die Unternehmen das nicht nur aus Goodwill heraus: Die Benefits sollen die Arbeitnehmer motivieren, deren Bindung an das Unternehmen stärken und zur Verbesserung der Work-Life-Balance beitragen. Hier einige Beispiele dafür:
Zuschüsse Kinderbetreuung
Einige Unternehmen unterstützen ihre Mitarbeiter mit Zuschüssen für die externe Kinderbetreuung. Dies können mehrere tausend Franken pro Jahr sein. Es gibt auch Firmen mit eigenen Kinderbetreuungsinstitutionen.
Vaterschaftsurlaub in der Schweiz
Gesetzlich hat jeder Vater bei Geburt seines Kindes einen Anspruch auf 2 Wochen Vaterschaftsurlaub. Einige Arbeitgeber (z.B. IKEA, Aldi Suisse, Johnson & Johnson) bieten jedoch freiwillig einen längeren Vaterschaftsurlaub an. Während dieser Zeit wird oft ein Teil des Gehalts weitergezahlt. Manche Unternehmen zahlen sogar 100 % des bisherigen Lohns weiter.
Flexible Arbeitszeit
Manche Arbeitgeber gewähren flexible Arbeitszeiten für ihre Mitarbeiter, um ihnen zu ermöglichen, die Arbeitszeit besser den familiären Bedürfnissen anzupassen. Wenngleich flexible Arbeitszeiten nicht direkt eine finanzielle Unterstützung darstellen, unterstützen sie Eltern dennoch beträchtlich in ihrem Alltag.
Stillzeit in der Schweiz
Die Stillzeit ist gesetzlich geregelt. Dabei handelt ist sich um eine indirekte finanzielle Leistung, da Mütter ihr Pensum dadurch eventuell höher halten können, obwohl sie am Stillen sind. Abhängig vom Arbeitspensum können Zeitgutschriften gewährt werden, damit die Mutter ihr Kind stillen kann, ohne Lohneinbussen zu haben. Dies gilt auch für Mütter, die ihre Milch abpumpen.
Prämienverbilligung Krankenkasse
Die Prämienverbilligung ist eine finanzielle Unterstützung, die einkommensschwachen Personen bzw. Familien gewährt wird, um die Kosten für die obligatorische Krankenversicherung zu reduzieren. Der Anspruch auf Prämienverbilligung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise von der Höhe des jährlichen Bruttoeinkommens und von der familiären Situation des Antragstellers.
Steuerliche Vorteile als Familie in der Schweiz
Steuerliche Vergünstigungen können Familien erheblich entlasten. Während sich in Deutschland ein Kind nur gering auf die Einkommenssteuern auswirkt, ist das in der Schweiz ganz anders: Hier senkt sich die steuerliche Belastung oft deutlich. Aber auch Kosten wie zum Beispiel für die Kita können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden und reduzieren dadurch die Steuerlast.
Sozialhilfe
Zur Vollständigkeit und weniger im Hinblick auf Einwanderer: Familien, die in finanzielle Not geraten, können in der Schweiz Sozialhilfe beantragen. Diese Leistungen sind darauf ausgerichtet, grundlegende Bedürfnisse, einschliesslich derjenigen von Kindern, zu decken. Sie stellen sicher, dass niemand, der in Not gerät, allein gelassen wird.
Beispiele Familienkosten in der Schweiz
Zwei Erwachsene, zwei Kinder (3 und 6 Jahre alt), konfessionslos, gemeinsames Bruttojahreseinkommen von 150’000 CHF, 4,5-Zimmer-Wohnung, Krankenkasse (Eltern haben höchste Franchise, Hausarztmodell, jeweils günstigster Anbieter), Kitakosten (ganztags) pro Monat für das jüngste Kind:
Stadt Dübendorf im Kanton Zürich:
- Steuern 966 Franken
- Miete ca. 2’500 Franken
- Krankenkasse 672 Franken
- Kita ca. 2‘600 Franken
- Gesamt 6‘738
Stadt Zürich:
- Steuern 1‘062 Franken
- Miete ca. 3‘800 Franken
- Krankenkasse 778 Franken
- Kita ca. 2‘700 Franken
- Gesamt 8‘340
Stadt Schaffhausen:
- Steuern 1‘093 Franken
- Miete ca. 1‘800 Franken
- Krankenkasse 715 Franken
- Kita ca. 2’100 Franken
- Gesamt 5‘708 Franken
Stadt Aarau im Kanton Aargau:
- Steuern 1‘125 Franken
- Miete ca. 2’000 Franken
- Krankenkasse 601 Franken
- Kita ca. 2‘300 Franken
- Gesamt 4‘226 Franken
Gemeinde Frauenfeld im Kanton Thurgau:
- Steuern 1‘142 Franken
- Miete ca. 2’200 Franken
- Krankenkasse 636 Franken
- Kita ca. 2‘100 Franken
- Gesamt 6‘078 Franken
Stadt Basel:
- Steuern 1’412 Franken
- Miete ca. 2‘600 Franken
- Krankenkasse 910 Franken
- Kita ca. 2‘600 Franken
- Gesamt 7‘522 Franken
Stadt Bern:
- Steuern 1‘521 Franken
- Miete ca. 2’500 Franken
- Krankenkasse 848 Franken
- Kita ca. 2‘500 Franken
- Gesamt 7‘369 Franken
Zusammenfassung
Für einwandernde Familien mit kleinen Kindern kann die Schweiz eine besondere Herausforderung in Form von hohen Kosten – so etwa für die Kinderbetreuung – darstellen. Im Gegensatz zu in der Schweiz aufgewachsenen Personen sind ihre Voraussetzungen, um vor dem Kinderkriegen Geld zu sparen, deutlich schlechter. So kann man in Deutschland durch die hohe Last durch Steuern und Abgaben als alleinstehender und dem tieferen Lohnniveau prozentual wie auch absolut gesehen weniger sparen.
Im Hinblick auf Vorteile für Familien lohnt es sich, die jeweiligen Situationen in den Kanton zu betrachten. So kannst du durch eine vorausschauende Wahl des Wohnorts mehrere tausend Franken pro Jahr sparen.
- 6 Dinge, die Deutsche über die Schweiz wissen sollten 🇨🇭🇩🇪 - 14. November 2025
- Swissquote Depot 2025 – Ein ehrlicher Erfahrungsbericht - 30. Oktober 2025
- Der absurde Erfolg dieses Landes gibt einem zu denken - 21. Oktober 2025













