Schweizer sparen zweimal beim Einkauf in Deutschland 🇨🇭🇩🇪

Wer in der Schweiz wohnt, kann bei einem Einkauf in Deutschland zweimal sparen: Einerseits von günstigeren Preisen und andererseits, beim Zurückverlangen der Mehrwertsteuer.
Mit dem Ausfuhrschein Geld sparen
Mit dem sogenannten Ausfuhrschein kannst du dir die Mehrwertsteuer deines Einkaufs im Ausland zurückerstatten lassen. Voraussetzungen sind ein fester Wohnsitz in der Schweiz und eine Mindestrechnungssumme, die in Deutschland derzeit 50,01 Euro beträgt. Einzelne Rechnungen dürfen nicht zusammengerechnet werden. Pro Beleg musst du also mindestens 50,01 Euro vorweisen können.
Mindestrechnungssummen:
- Frankreich 175,01 Euro
- Italien 154,95 Euro
- Österreich 75,01 Euro
- Deutschland 50,01 Euro
Wie erhalte ich die Mehrwertsteuer in Deutschland zurück?
Praktisch alle grenznahen Geschäfte in Deutschland sind auf Schweizer Kundschaft eingestellt und bieten daher den Ausfuhrschein an. Manche Geschäfte nutzen den klassischen Ausfuhrschein in DIN A4 Grösse, an den der Kassenbeleg angeheftet wird. Es geht aber auch anders: Gerade grosse Ketten, wie zum Beispiel EDEKA und DM, drucken den Ausfuhrschein mit dem Kassenbeleg aus, was ich praktisch finde. In der Regel fragen die Kassiererinnen den Kunden, ob ein Ausfuhrschein gewünscht wird. Wenn nicht gefragt wird: Einfach während des Einscannens der Waren die Verkäuferin darum bitten.

Auf dem Ausfuhrschein trage ich meinen Namen und meine Adresse ein. Beim deutschen Zoll zeige ich diesen dann zusammen mit meinem Ausländerausweis vor, woraufhin dieser vom Zöllner kurz auf Richtigkeit kontrolliert wird. Ganz richtig wäre es eigentlich, auch den deutschen Personalausweis oder Pass vorzuzeigen. In der Praxis verlangt das aber so gut wie kein Zöllner. (Schweizer benötigen nur ihre Identitätskarte oder den Pass.) Wenn alles richtig ist, stempelt der Zöllner den Ausfuhrschein ab und die Sache ist erstmal erledigt.
Einfuhrbeschränkungen der Schweiz beachten
Wichtig ist es, die Einfuhrbeschränkungen der Schweiz zu beachten. Zum einen gibt es die Wertfreigrenze in Höhe von netto (der Warenwert ohne Mehrwertsteuer) 300.- Franken pro Tag und Person. Wenn du Waren für mehr als 300.- Franken einkaufst, wird die Schweizer Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 7,7 % bzw. 2,5 % auf den gesamten Warenwert fällig.
Zum anderen gelten für gewisse Waren wie beispielsweis alkoholische Getränke, Fleisch, Fette/Öle und Tabakerzeugnisse Freimengen. Kaufst du mehr als die jeweilige Freimenge ein, wird Zoll fällig, der ziemlich ins Geld gehen kann: Bei Fleisch beträgt der Zoll zum Beispiel 17.- Franken pro Kilogramm. Die Freimenge beträgt 1 Kilogramm. Kaufst du zwei Kilogramm Fleisch zahlst du für ein Kilogramm den Zoll in Höhe von 17.- Franken. Hier findest du die aktuellen Freimengen.
Die Waren müssen unbenutzt und neu sein. Eine geöffnete Getränkedose reicht aus, um keinen Stempel vom deutschen Zoll bekommen zu können. (Der Zöllner kann verlangen, dass du ihm die Waren zeigst, die du einführen möchtest, was aber nur selten der Fall ist.)

Waren beim Schweizer Zoll anmelden
Trifft eines davon auf dich zu, musst du nur kurz bei den Schweizer Zöllnern vorbeischauen und deine Lage schildern. Diese rechnen dir die zu zahlende Mehrwertsteuer bzw. den Zoll aus, den du dann vor Ort bezahlen musst. Wobei mir schon oft aufgefallen ist, dass die Zöllner hierbei nicht päpstlicher als der Papst sind. Gerade wenn man mit mehreren Personen einkaufen war, sind die Zöllner oft kulant.
Tipp: Ob du Mehrwertsteuer oder Zoll zahlen musst, kannst du ganz leicht mit der QuickZoll-App überprüfen. Damit bist du auf der sicheren Seite! 😉
Mehrwertsteuer im Geschäft zurückholen
Aber wieder zurück zum Ausfuhrschein: Mit dem vom deutschen Zoll abgestempelten Ausfuhrschein hast du die Voraussetzung für die Rückerstattung der Mehrwertsteuer. Zurück erhältst du diese jedoch nicht vom Zoll, sondern vom jeweiligen Geschäft. Wenn du also das nächste Mal in Deutschland einkaufst, gibst du den Ausfuhrschein (in der Regel) an der Kasse des jeweiligen Geschäftes ab und erhältst die Mehrwertsteuer zurück oder verrechnest diese mit dem neuen Einkauf.
In manchen Geschäften gibt es spezielle Abgabestellen für den Ausfuhrschein. Bei einem EDEKA habe ich mal einen Automaten dafür gesehen. Dieser nimmt den Ausfuhrschein auf und druckt einen Beleg aus, den du an der Kasse abgeben kannst. Der Automat dient hierbei nur der Überprüfung des Ausfuhrscheins.
Grundsätzlich gilt für Deutschland eine Frist von vier Jahren, in der der Ausfuhrschein seine Gültigkeit behält. Die meisten Geschäfte gewähren jedoch nur eine weitaus kürzere Frist. Supermärkte und Drogerien sind recht kulant: meiner Erfahrung nach wird meistens ein Jahr Zeit für die Rückerstattung gewährt. Ich habe jedoch auch schon Geschäfte erlebt, die nur eine dreimonatige Einlösefrist gewähren.
Zusammengefasst:
- Beim Einkauf Ausfuhrschein vor dem Bezahlen an der Kasse verlangen
- Ausfuhrschein dem deutschen Zoll vorlegen
- Beim nächsten Einkauf: Ausfuhrschein an der Kasse des Geschäfts abgeben
- Mehrwertsteuer wird zurückerstattet
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