Neuerungen in der Schweiz 2025: Burkaverbot und mehr

In diesem Blogbeitrag gebe ich dir einen Überblick über die wichtigsten Veränderungen, die das Jahr 2025 für die Schweiz bringt. Von gesellschaftlichen Regelungen über finanzielle Anpassungen bis hin zu technologischen Innovationen – die Neuerungen haben das Potenzial, den Alltag vieler Menschen nachhaltig zu beeinflussen.
Gesellschaft und Zusammenleben
1. Gesichtsverhüllungsverbot
Ab dem 1. Januar 2025 tritt das sogenannte «Gesichtsverhüllungsverbot» in Kraft, das aus der sogenannten Burka-Initiative hervorging. Öffentlich zugängliche Orte dürfen nicht mehr mit verhülltem Gesicht betreten werden, was natürlich auch Burkas betrifft. Es gibt jedoch Ausnahmen des Gesichtsverhüllungsverbots, zum Beispiel:
- Traditionelle Veranstaltungen wie die Fasnacht
- Schutz vor Kälte (z. B. durch Sturmhauben beim Skifahren)
- Medizinische Gründe
- Innerhalb von Gotteshäusern
2. Ehe mit Minderjährigen
Ein weiterer bedeutender Schritt betrifft die Nicht-Anerkennung von Kinderehen. Ab 2025 werden Ehen nicht mehr anerkannt, wenn eine der Personen während der Eheschliessung in der Schweiz wohnte und eine der Personen minderjährig war. Zudem können solche Ehen künftig bis zum 25. Geburtstag annulliert werden – eine deutliche Verlängerung gegenüber der bisherigen Grenze von 18 Jahren. Damit sollen insbesondere sogenannte «Sommerferien-Ehen» unterbunden werden, bei denen Minderjährige im Ausland verheiratet werden.
3. Schutz vor häuslicher Gewalt
Ausländische Opfer häuslicher Gewalt erhalten ab 2025 mehr Schutz. Bisher konnten Betroffene, die ihren Aufenthaltstitel über die Beziehung erhalten hatten, diesen bei einer Trennung verlieren. Das wird nun geändert: Der Aufenthaltstitel wird nicht mehr automatisch entzogen. Stattdessen erfolgt eine individuelle Prüfung, um sicherzustellen, dass Betroffene sich trennen können, ohne Angst vor einem Verlust ihres Aufenthaltsrechts haben zu müssen.
4. Rottweilerverbot im Kanton Zürich
Der Kanton Zürich reagiert auf mehrere schwere Angriffe durch Rottweiler: Ab dem 1. Januar 2025 dürfen keine neuen Rottweiler mehr angeschafft werden. Bereits vorhandene Tiere bleiben erlaubt. Ihre Besitzer müssen jedoch eine behördliche Bewilligung für die Haltung erhalten, die unter anderem einen Wesenstest umfasst. Diese Massnahme wurde aufgrund von mehreren schweren Angriffen (auch auf Kinder) innerhalb eines kurzen Zeitraums getroffen.

5. Volle Personenfreizügigkeit für Kroaten
Gute Nachrichten für kroatische Staatsbürger: Ab 2025 gilt für sie die volle Personenfreizügigkeit – wie für alle anderen EU-Bürger auch. Damit wird die Ansiedlung und Arbeitsaufnahme in der Schweiz für Kroaten deutlich erleichtert.
Finanzen: Das ändert sich 2025
Auch im Bereich Finanzen gibt es im Jahr 2025 einige spannende Änderungen, die nicht nur Verbraucher, sondern auch Anleger betreffen.
1. Erhöhung der Tabaksteuer
Die Tabaksteuer wird 2025 angehoben, allerdings nicht für Zigaretten, sondern für andere Tabakprodukte wie Zigarren, Zigarillos, Schnupf- und Shishatabak. Die Massnahme zielt darauf ab, sowohl die Steuereinnahmen zu steigern als auch den Konsum von Tabakprodukten weiter zu senken.
2. Begrenzung von Kreditzinsen
Ab 2025 gelten neue Obergrenzen für Kreditzinsen:
- Barkredite: maximal 11 % (zuvor 12 %).
- Überziehungskredite: maximal 13 % (zuvor 14 %).
Diese Anpassungen spiegeln das allgemein gesunkene Zinsniveau wider.
3. Einschränkung des Einkaufstourismus
Der Einkauf im Ausland wird strenger geregelt. Ab 2025 sind Einkäufe nur noch bis zu einem Nettowarenwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei (zuvor 300 Franken). Damit soll der Einkaufstourismus weiter eingedämmt und gleichzeitig die inländische Wirtschaft gestärkt werden.
4. Nachzahlungen in die Säule 3a
Eine besonders interessante Neuerung betrifft die Säule 3a, die staatlich geförderte Vorsorge der Schweiz. Ab 2025 startet die Regelung bis zu 10 Jahre rückwirkend Einzahlungen zu leisten.
2025 ist allerdings das erste Jahr, für das dies umgesetzt werden kann. 2026 kann man somit das erste Mal (für 2025) nachträglich in die Säule 3a einzahlen. Diese Regelung bietet eine Chance, versäumte Beiträge nachzuholen und gleichzeitig von staatlichen Förderungen zu profitieren.
5. Höhere Familienzulagen
Die (Mindest-)Familienzulagen, das Pendant zum Kindergeld in Deutschland, werden erhöht:
- Kinderzulage: neu 215 Franken (zuvor 200 Franken).
- Ausbildungszulage: neu 268 Franken (zuvor 250 Franken).
Zudem wird diese Leistung künftig an die Preisentwicklung gekoppelt, sodass eine regelmässige Anpassung an die Inflation erfolgt. Besonders Familien in Kantonen wie Zürich, wo bisher die Mindestzulage gezahlt wurde, profitieren von dieser Änderung. (Andere Kantone zahlen dagegen schon heute höhere Familienzulagen.)
6. Anpassungen bei AHV- und IV-Renten
Die Renten der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) sowie der Invalidenversicherung (IV) werden ebenfalls erhöht:
- Minimalrente: neu 1’260 Franken pro Monat.
- Maximalrente: neu 2’520 Franken pro Monat.
7. Erleichterungen bei der Nachlassregelung
Wer Vermögen in mehreren Ländern besitzt, profitiert von einer Vereinfachung der Erbschaftsregelungen. Durch eine Anpassung des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht sollen Konflikte darüber, welches Recht anzuwenden ist, minimiert werden.
8. Förderprogramme für Hauseigentümer
Um den Klimaschutz zu fördern, gibt es ab 2025 finanzielle Unterstützung für Hauseigentümer, die ihre Öl- oder Gasheizung durch eine Wärmepumpe oder Holzheizung ersetzen. Auch Investitionen in energieeffiziente Gebäudedämmung werden gefördert.
Gesundheit: Wichtige Neuerungen 2025
1. Flexibler Wechsel des Krankenkassenmodells
Ab 2025 ist es möglich, unterjährig das Krankenkassenmodell zu wechseln. Wer zum Beispiel vom Hausarztmodell zurück zum klassischen Modell wechseln möchte, kann dies künftig auch während des Jahres tun. Allerdings bleibt der Wechsel der Krankenkasse selbst weiterhin nur zum Jahresende möglich.
2. Gleichberechtigung beim Blutspenden
Blutspenden wird ab 2025 für alle Menschen unabhängig von ihrer Sexualität oder Geschlechtsidentität erlaubt. Gleichzeitig gibt es eine klare Regel: Blutspenden dürfen nicht vergütet werden, und Blutprodukte aus dem Ausland, bei denen Spender bezahlt wurden, dürfen nicht mehr importiert werden.
Technologie: Was sich 2025 ändert
Im Technologiebereich bringt das Jahr 2025 vor allem Regelungen, die auf Einheitlichkeit und Sicherheit abzielen.
1. USB-C als Standardanschluss
Ab dem 28. Dezember 2024 ist der USB-C-Anschluss in der Schweiz zum Standard für elektronische Geräte mit Funkverbindung, wie Smartphones, Tablets und E-Reader geworden. Laptops haben eine Übergangsfrist bis April 2026. Mit dieser Regelung, mit der eine EU-Regelung übernommen wurde, soll die Vielfalt an Ladegeräten reduziert und der Elektroschrott verringert werden.
2. Einheitliche Alterskennzeichnung
Für Filme und Videospiele wird ab 2025 eine einheitliche Alterskennzeichnung gefordert. Diese soll vor allem Inhalte regeln, die sexuelle Darstellungen oder Gewalt enthalten. Falls die betroffenen Branchen keine Lösung finden, wird der Bundesrat das Ganze in die Hand nehmen, wurde angekündigt.
Reise und Mobilität: Neue Regeln und Technologien 2025
Auch im Bereich Reise und Mobilität bringt 2025 einige spannende Neuerungen, die insbesondere technologische Fortschritte berücksichtigen.
1. Automatisiertes Fahren
Ab März 2025 ist das automatische Fahren auf Schweizer Autobahnen erlaubt – allerdings unter Auflagen. Fahrer dürfen ihre Hände vom Lenkrad nehmen, müssen aber jederzeit eingreifen können, wenn das System eine Warnung gibt. Ein Nickerchen während der Fahrt ist also weiterhin nicht erlaubt ;).
2. Führerlose Fahrzeuge
Führerlose Fahrzeuge dürfen ab 2025 auf behördlich genehmigten Strecken fahren. Diese Fahrzeuge müssen jedoch von einem Operator in einer Zentrale überwacht werden.
Automatisiertes Parkieren – das Auto findet also allein den Weg zum Parkplatz – wird ebenfalls ermöglicht, allerdings nur in speziell dafür vorgesehenen Parkhäusern oder auf bestimmten Parkplätzen.
3. Strengere Regeln für Autoposer
Um Lärmbelästigung zu reduzieren, werden Autoposer, die durch lautes Aufheulenlassen des Motors oder Knallgeräusche aus dem Auspuff auffallen, künftig mit Bussgeldern von bis zu 10’000 Franken bestraft.
4. Elektronische Reisegenehmigung für Grossbritannien
Ab dem 2. April 2025 benötigt man für Reisen nach Grossbritannien zusätzlich zum Reisepass (ID reicht nicht aus) eine elektronische Reisegenehmigung. Diese kostet 11 Franken und ist für zwei Jahre gültig.
- 7 Finanzgewohnheiten, die dich langfristig reich machen - 13. Dezember 2025
- Die Nachteile der Schweiz 2025 🇨🇭😳 | Auswandern - 24. November 2025
- 6 Dinge, die Deutsche über die Schweiz wissen sollten 🇨🇭🇩🇪 - 14. November 2025














One Response
Ich habe jetzt nicht jeden einzelnen Punkt durchgearbeitet, aber auf den ersten Blick scheinen mir das (fast) alles Gesetze und Regelungen zu sein, die der durchschnittlichen, einheimischen Bevölkerung zu gute kommen.
Während in Deutschland Gesetze und Verbote seit einigen Jahren zumeist nur zum Nachteil für die eigene durchschnittliche, mittelständische Bevölkerung und zum Vorteil von irgendwelchen Minderheiten, Randgruppen, anderen Ländern oder ähnlichem gemacht werden.