Meine Aufenthaltsbewilligung läuft ab 🇨🇭😧

Vor kurzem erhielt ich Post von der Einwohnerkontrolle meiner Wohngemeinde. Meine Aufenthaltsbewilligung laufe demnächst ab, wurde mir mitgeteilt. Wie es nun mit meiner Aufenthaltsbewilligung weitergeht, und wie der Umgang mit den Schweizer Behörden ist, erfährst du in diesem Beitrag.
Schriftliche Verfallsanzeige von der Einwohnerkontrolle der Gemeinde
In der Verfallsanzeige der Einwohnerkontrolle der Gemeinde wurde ich darauf hingewiesen, dass meine Aufenthaltsbewilligung abläuft. Das ist ein ganz normaler Vorgang, da meine Aufenthaltsbewilligung – bei mir konkret ist es der „Ausweis B“ – auf fünf Jahre befristet war. Da ich im September 2016 in die Schweiz gezogen bin, steht der Ablauf also kurz bevor. Dass ich eine Erinnerung über den Ablauf der Bewilligung erhalten habe, finde ich schon ausgesprochen „kundenfreundlich“.
Mit der Verfallsanzeige wurde mir gleichzeitig auch ein Formular für das Verlängerungsgesuch der Aufenthaltsbewilligung mitgesendet. Da ich mittlerweile die Voraussetzungen für den „Ausweis C“ oder eben die „Niederlassungsbewilligung“ erfülle, habe ich im Feld „Bemerkungen“ gleich darauf hingewiesen, dass ich die Niederlassungsbewilligung beantragen möchte.
Welche Aufenthaltsbewilligungen gibt es für Deutsche in der Schweiz?
- Kurzaufenthaltsbewilligung L: befristet auf weniger als ein Jahr
- Aufenthaltsbewilligung B: befristet, über ein Jahr
- Niederlassungsbewilligung C: unbefristet
- Grenzgängerbewilligung G: befristet, weniger als ein Jahr oder länger
Kontakt mit der Einwohnerkontrolle der Gemeinde
Da ich mir nicht ganz sicher war, ob die Bemerkung auf dem Dokument ausreicht, habe ich zusätzlich eine E-Mail an die Einwohnerkontrolle meiner Gemeinde geschickt und mich erkundigt, ob ich eine Niederlassungsbewilligung beantragen kann. Zudem fragte ich nach dem genauen Vorgehen dazu.
Bereits am nächsten Morgen hatte ich auch eine sehr freundliche E-Mail von der Sachbearbeiterin der Einwohnerkontrolle in meinem Postfach. Sie schrieb mir, dass ich auf dem Formular einen Vermerk zur Beantragung der Niederlassungsbewilligung machen könne. Sollte ich das Dokument schon versendet haben, würde sie das für mich übernehmen. Sie leite dann den Antrag zum zuständigen Migrationsamt Zürich weiter. Danach würde ich direkt vom Migrationsamt Zürich kontaktiert werden.
Nachdem die Sachbearbeiterin von der Einwohnerkontrolle mein Gesuch um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung samt meinem Hinweis erhalten hatte, schrieb sie mir erneut eine sehr freundliche E-Mail. Sie habe die Beantragung der Niederlassungsbewilligung für mich an das Migrationsamt Zürich weitergeleitet und gleichzeitig einen Termin für die Erfassung meiner biometrischen Daten (Foto und Unterschrift) für mich reserviert. Die Kosten hat sie mir auch noch gleich genannt: Für die Bewilligung und die Ausstellung des Ausweises wird eine Gebühr von CHF 125-. verrechnet.
Migrationsamt Zürich
Schon am darauffolgenden Tag erhielt ich den Brief vom Migrationsamt Zürich. Hier wurde mir mitgeteilt, dass ich die zeitlichen Voraussetzungen für die Niederlassungsbewilligung erfülle. Allerdings würden sie noch eine Bestätigung der Sozialbehörden meiner Wohngemeinden bezüglich eines allfälligen Sozialhilfebezuges der letzten drei Jahre benötigen. Zusätzlich müssten auch aktuelle, detaillierte Betreibungsregisterauszüge meiner Wohngemeinden der letzten drei Jahre im Original eingereicht werden.
Da ich in den letzten drei Jahren in Zürich, Dübendorf und Wallisellen gewohnt habe, muss ich bei diesen drei Gemeinden je einen Betreibungsregisterauszug anfordern. Die Kosten hierfür liegen bei jeweils CHF 18.-. Den Betreibungsregisterauszug kann man in etwa vergleichen mit der Schufa Auskunft in Deutschland.
Nächste Schritte
Als nächstes werde ich also – bereits in zwei Tagen schon! 🙂 – vorstellig beim Migrationsamt für die Erfassung der biometrischen Daten. Wie es dann weitergeht, erfährst du in einem nächsten Blogbeitrag; ich muss ja selber zuerst in Erfahrung bringen, wie das alles weitergeht…
Zwischenfazit
Ich bin – nicht zum ersten Mal, aber trotzdem immer wieder aufs Neue – begeistert von den Schweizer Behörden. Die Effizienz, mit welcher hier gearbeitet wird und die Freundlichkeit, mit welcher man behandelt wird, sucht seinesgleichen in Deutschland. Auch die Tatsache, dass ich so unkompliziert mit der Sachbearbeiterin der Einwohnerkontrolle über E-Mail kommunizieren konnte, hat mir gefallen.
Und das freundliche Angebot von ihr, die Bemerkung im Formular noch nachzutragen, falls der Brief schon auf der Post sein sollte, fand ich ebenfalls ausgesprochen zuvorkommend. Ich kann daher nur sagen: Wenn immer du dich vor Behördenkontakt scheuen solltest: Das tust du in der Schweiz in der Regel zu Unrecht. Hier in der Schweiz werden Dienstleistungsbereitschaft und Kundenorientierung gross geschrieben.
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