Kindergeld in der Schweiz 🇨🇭💸

Auch in der Schweiz werden Familien mit Kindern finanziell unterstützt. Anders als in Deutschland redet man hier jedoch nicht von Kindergeld sondern von Familienzulage bzw. Kinder- oder Ausbildungszulage.
Familienzulage in der Schweiz
Grundsätzlich haben alle Familien in der Schweiz einen Anspruch auf Familienzulagen, egal ob angestellt oder selbstständig tätig. Arbeitslose haben keinen Anspruch auf Familienzulagen, jedoch haben sie einen Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslosentaggeld.
Der Begriff Familienzulage ist der offizielle Überbegriff, der nur selten in der Umgangssprache verwendet wird. Häufiger werden die offiziellen Begriffe Kinderzulage und Ausbildungszulage verwendet.
Kinderzulage und Ausbildungszulage
Jedes Kind hat bis zum vollendeten 16. Lebensjahr Anspruch auf die Kinderzulage, die mindestens 200 Franken pro Monat beträgt. Kann ein Kind aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten, wird die Kinderzulage bis zum vollendeten 20. Lebensjahr bezahlt. Kinder, die in Ausbildung und zwischen 15 und 25 Jahren alt sind, erhalten eine Ausbildungszulage in Höhe von mindestens 250 Franken pro Monat.
Familienzulage ist kantonal unterschiedlich
Hierbei gilt es wie so oft, die kantonalen Unterschiede zu beachten. Einige Kantone gewähren nämlich weit höhere Beträge als die oben genannten Mindestbeträge. Der Kanton Genf gewährt beispielsweise eine Kinderzulage in Höhe von mindestens 311 Franken und eine Ausbildungszulage in Höhe von mindestens 415 Franken.
Ab dem dritten Kind werden sogar 411 bzw. 515 Franken pro Kind und pro Monat bezahlt. Wobei man jedoch im Hinterkopf haben sollte, dass im Kanton Genf hohe Lebenshaltungskosten anfallen und die steuerliche Belastung, gerade für Personen ohne minderjährige Kinder, hoch ist. Ein finanzielles Paradies ist Genf aus diesen Gründen über die ganze Lebenszeit definitiv nicht.
Der Kanton Zug bietet ebenfalls recht hohe Familienzulagen: Die Kinderzulage beträgt 300 Franken pro Kind und Monat, die Ausbildungszulage 300 Franken bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Darüber hinaus erhöht sich die Ausbildungszulage auf 350 Franken. Die Steuern sind im Kanton Zug sehr gering, selbst für Schweizer Verhältnisse. Die Lebenshaltungskosten sind jedoch recht hoch.
Eine Zulage pro Kind
Im Kanton Zürich werden die Mindestbeiträge von 200 bzw. 250 Franken pro Kind und Monat bezahlt. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr erhöht sich die Kinderzulage auf 250 Franken. Eine Tabelle mit allen Familienzulagen der Kantone findest du hier.
Wichtig zu wissen ist, dass pro Kind immer nur eine Familienzulage bezahlt wird. In der Regel erhält der Elternteil mit dem höheren Einkommen die Familienzulage. Wobei es hier je nach familiär und berufstätiger Situation kompliziert werden kann.
Auch manche Arbeitgeber – wie beispielsweise die SBB – gewähren ihren Mitarbeitern zusätzlich zu den staatlichen Familienzulagen noch firmeneigene Zulagen pro Kind.
Familienzulage erhalten in der Schweiz
Um die Familienzulagen zu erhalten, müssen diese beantragt werden. Wenn du angestellt bist, wird sich dein Arbeitgeber darum kümmern. Sollte er es, aus welchen Gründen auch immer, nicht tun, musst du ihn darauf hinweisen. Er leitet dann den Antrag zur Familienausgleichskasse weiter. Die Auszahlung der Familienzulage erfolgt zusammen mit dem Lohn.
Wenn du selbstständig tätig bist, musst du selbst einen Antrag auf Familienzulagen bei der Familienausgleichskasse stellen.
Geburtszulage in der Schweiz
Neun Kantone der Schweiz bieten sogar Geburts- bzw. Adoptionszulagen an. Dies ist ein einmaliger Betrag, um Familien gerade zu Beginn, wenn viele neue Sachen, wie Kinderwagen, Babybett usw. angeschafft werden müssen, finanziell zu unterstützen. Luzern gewährt Familien beispielsweise eine Geburts- bzw. Adoptionszulage von einmalig 1’000 Franken. Im Wallis erhalten Familien 2’000 Franken, bei Mehrfachgeburten sogar 3’000 Franken pro Kind.
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