Steuern auf Kursgewinne in der Schweiz

Die Schweiz ist ein Land mit niedrigen Steuern. Besonders das Einkommen wird im Vergleich zu anderen Ländern wie Deutschland und Österreich sehr niedrig besteuert. Aber auch für Privatanleger ist die Schweiz aufgrund ihrer Steuergesetze attraktiv, insbesondere wenn es um Kursgewinne auf Aktien und andere Wertpapiere geht.
Realisierte Kursgewinne müssen nicht versteuert werden
Kursgewinne werden in realisierte und unrealisierte Kursgewinne unterschieden. Wenn beispielsweise eine Aktie in meinem Depot um 100 % steigt, habe ich einen Kursgewinn, der aber unrealisierter Gewinn ist, weil er nur in meinen Büchern steht. Die Aktie kann ja am nächsten Tag auch wieder fallen und im schlimmsten Fall nichts mehr wert sein. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Buchgewinn. Der Buchgewinn ist sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland nicht zu versteuern.
Anders ist es bei realisierten Kursgewinnen. Nehmen wir an, ich kaufe eine Aktie für 100 Franken und diese steigt innerhalb von zwei Jahren um 100 % und ist nun 200 Franken wert. Wenn ich diese Aktie nun verkaufe, habe ich einen Kursgewinn von 100 Franken. Diesen Gewinn muss ich in der Schweiz jedoch nicht versteuern.
Vergleich mit Deutschland: Kursgewinne und deren Besteuerung
Dies ist ein erheblicher Vorteil, den man in der Schweiz gegenüber Deutschland hat. In Deutschland fallen hierbei Steuern an, die den Gewinn erheblich mindern. Früher gab es in Deutschland eine Regelung, dass man ab einer bestimmten Haltedauer Kursgewinne nicht versteuern muss, aber diese Regelung wurde zum Leidwesen der Sparer vom Gesetzgeber gekippt. Wer jedoch Wertpapiere besitzt, die er 2008 oder früher gekauft hat, muss den Kursgewinn nicht versteuern.
Steuern in Deutschland: Kursgewinne werden mit einer Abgeltungssteuer von 25 % besteuert. Zusätzlich können der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer anfallen, was zu einer Gesamtbelastung von ca. 26,375 % führen würde.
Ausnahmen und Einschränkungen bei Kursgewinnen
Es gibt jedoch Ausnahmen und Einschränkungen. Unter gewissen Umständen müssen Kursgewinne von Aktien und anderen Wertpapieren auch in der Schweiz versteuert werden. Hier eine Liste, in welchen Fällen realisierte Kursgewinne versteuert werden müssen:
- Wenn es sich um eine gewerbsmässige Tätigkeit handelt;
- wenn der Lebensunterhalt hauptsächlich durch Kursgewinne gedeckt wird;
- wenn die Haltedauer der Wertpapiere unter sechs Monaten lag.
Schweiz ist anlegerfreundlicher
Die Schweiz ist deutlich anlegerfreundlicher als Deutschland. Ich höre jedoch immer wieder aus Deutschland, dass dort überlegt wird, eine Frist für die Haltedauer von Wertpapieren einzuführen. Ab einer bestimmten Haltedauer soll dann der Kursgewinn auch nicht mehr versteuert werden müssen, um Privatanleger nicht zusätzlich zu belasten.
Dies könnte das Sparen in Wertpapiere, was ja deutlich effektiver ist als andere Sparformen, wieder attraktiver für die Bürger machen – insbesondere im Hinblick auf die Altersvorsorge.
Keine Steuerberatung. Bitte machte, dass ich kein Steuerberater bin. 🙂
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One Response
Indirekt musst du den realisierten Gewinn, genauso wie deinen Depotwert schon besteuern. Durch die Vermögenssteuer. Die ist jedoch sehr moderat und ausserdem in einigen Kantonen erst ab hohen Freibeträgen fällig. Was Klein- und Mittelsparer (zu denen ich mich zähle) sehr entlastet.
Noch eine Bemerkung für die Anleger:
heutzutage klappt der Informationsaustausch zwischen deutschen Banken und Schweizer Finanzämtern (und umgekehrt) sehr gut!
(ist das eigentlich korrekt: „deutschen“ „Schweizer“, oder ist das nur ein Beleg dafür, dass ich, so wie du, die Schweiz auch für das bessere Land halte?)