Einreise nach Deutschland aus der Schweiz wird einfacher 🇨🇭🇩🇪

Die Regelungen zur Einreise nach Deutschland sind nicht immer auf den ersten Blick klar ersichtlich. Zudem sind neben den Regelungen der Bundesrepublik auch die des jeweiligen Bundeslandes zu beachten. In jüngster Vergangenheit kam dann noch die Bundesnotbremse dazu. Es ist jedoch Besserung in Sicht. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag. (Stand: 31.05.2021)
Da der Inzidenzwert in Deutschland immer weiter fällt, werden die Massnahmen anschneidend immer weiter gelockert
Grundsätzlich gilt es die Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesrepublik Deutschland und des jeweiligen Bundeslandes zu beachten.
Hier einige nützliche Links für die Einreise nach Deutschland:
- FAQ für Einreisende (Webseite des Bundesgesundheitsministerium)
- Für Deutschland geltende Risikogebiete
- Einreiseanmeldung
Wichtiges für die Einreise nach Deutschland
Deutschland unterscheidet zwischen verschiedenen Risikogebieten. Derzeit gibt es drei Arten: einfaches Risikogebiet, Hochinzidenzgebiet und Virusvariantengebiet. Die gesamte Schweiz gilt „nur“ als einfaches Risikogebiet. Das macht die Einreise glücklicherweise leichter.
Für Geimpfte, Genesene und Getestete gibt es Erleichterungen. In Quarantäne muss man nicht mehr, wenn man zu einer dieser drei Personengruppen gehört. Dabei gilt es jedoch die die Einreise-Vorschriften zu beachten.
Für Einreisende aus der Schweiz gilt grundsätzlich auch die 10 Tägige Quarantänepflicht.
Grundsätzlich gilt weiterhin eine 10 Tägige Quarantänepflicht. Wer jedoch ein negatives Testergebnis über das Einreiseportal der Bundesrepublik einreicht, kann die Quarantäne sofort beenden. Testen lassen darf man sich frühestens 48 Stunden vor Einreise (bei PCR-Test frühestens 72 Stunden) bis 48 Stunden nach Einreise.
Abweichend davon müssen Einreisende mit dem Flugzeug schon vor dem Check-in am Abflugort ein negatives Testergebnis vorlegen.
Seit dem 15. März sind Corona-Schnelltests für Personen mit Schweizer Wohnsitz gratis. PCR-Tests sind weiterhin kostenpflichtig, wenn diese für die Einreise in ein anderes Land benötigt werden. Deutsche Behörden akzeptieren glücklicherweise beide Testarten.
Test und Quarantäne bei Einreise aus der Schweiz
Für Genesene und vollständig Geimpfte besteht keine Test- und Quarantänepflicht. Impfnachweis oder der Nachweis über die überstandene Infektion müssen hierfür auf dem Einreiseportal der Bundesrepublik hochgeladen werden.
Bei Flugreisenden gilt dies auch. Die Testpflicht entfällt auch hier für vollständig Geimpfte und genesene Personen. Der Nachweis über die vollständige Impfung oder die Genesung muss beim Check-in vorgelegt werden.
Wer gilt als genesene Person?
Die Corona-Infektion darf mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegen.
Wer gilt als geimpfte Person?
Die zweite Impfung muss mindestens 14 Tage zurückliegen. (Beim Cilag International NV/Johnson & Johnson Impfstoff gibt es nur einer Dosis. Diese muss ebenfalls 14 Tage zurückliegen.)
Um die Impfung oder Genesung korrekt nachzuweisen muss ein ärztliches Dokument digital oder auf Papier in Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch vorhanden sein.
Massnahmen können jederzeit angepasst werden
Da die Massnahmen bzw. Vorschriften für die Einreise jederzeit angepasst werden können, empfiehlt es sich vor Einreise die geltenden Vorschriften abzuklären.
Ich freue mich über die Lockerungen
Mein Sohn und meine Eltern kommen uns bald in der Schweiz besuchen. Tensha, der Gremlin und ich freuen uns riesig darüber! Lange Zeit war nicht klar, ob dieser Besuch möglich sein wird. Umso grösser ist die jetzige Freude über die Lockerungen. 🙂
Quellen:
- 6 Dinge, die Deutsche über die Schweiz wissen sollten 🇨🇭🇩🇪 - 14. November 2025
- Swissquote Depot 2025 – Ein ehrlicher Erfahrungsbericht - 30. Oktober 2025
- Der absurde Erfolg dieses Landes gibt einem zu denken - 21. Oktober 2025












