Das läuft in der Schweiz besser als in Deutschland – Teil 2 🇨🇭🇩🇪

Wie schon im vorherigen Blogbeitrag berichtet, steht die Schweiz im internationalen Vergleich in vielen Bereichen besser da als Deutschland. In diesem Blogbeitrag zeige ich fünf weitere Punkte auf, die meiner Meinung nach in der Schweiz besser gelöst sind.
Beamtentum in der Schweiz
Ein Beamtentum wie in Deutschland gibt es in der Schweiz nicht (mehr). Mitarbeiter beim Staat (Bund, Kanton oder der Gemeinde) sind in einem Angestelltenverhältnis als Arbeitnehmer des Gemeinwesens tätig. Die Anstellung erfolgt daher nicht nach Privatrecht (Arbeitsrecht im Schweizerischen Obligationenrecht), sondern nach dem öffentlich-rechtlichen Personalrecht bspw. gemäss Personalgesetz des Kantons Zürich.
Als Mitarbeiter des Kantons erhält man denn auch keinen Arbeitsvertrag, sondern eine Anstellungsverfügung. Die detaillierten Arbeitsbedingungen sind in den Erlassen zum Personalrecht des Kantons Zürich zu finden. So sind Staatsangestellte in der Schweiz etwa nicht unkündbar, sondern können gemäss den Vorgaben des jeweiligen Personalrechts gekündigt werden.
Staatsangestellte haben in der Schweiz auch keine privilegierte Altersversorgung wie Beamte in Deutschland. Eine privilegierte und besser gestellte, aus (meinen, deinen, unseren) Steuern finanzierte Beamtenpension gibt es daher in der Schweiz nicht. Einer der vielen Gründe, weshalb in der Schweiz die Steuern erheblich tiefer sind…?
Man stelle sich zudem vor, wie sich die Situation der – sehr unter Druck stehenden – deutschen Rentenversicherung verbessern würde, wenn die momentan 1,7 Millionen deutschen Beamtinnen und Beamten ebenfalls in die deutsche Rentenversicherung einbezahlen würden und nicht nur – auf Kosten der Steuerzahler/innen – ihre Pension beziehen würden.
Keine Zwei-Klassen-Medizin
In der Schweiz gibt es den Unterschied zwischen „normal“ obligatorisch Krankenversicherten und Privat-Krankenversicherten nur im Spital. Bei niedergelassenen Fachärzten und Hausärzten wird nicht zwischen Privat- und obligatorisch-Versicherten unterschieden und eine damit einhergehende Bevorzugung von privatversicherten Patienten gibt es nicht.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass man in Deutschland als gesetzlich Krankenversicherter sehr lange auf einen Facharzttermin warten kann. Drei Monate hätte ich auf einen Termin beim Orthopäden warten sollen oder aber mich ohne Termin morgens in die Schlange vor der Praxis einreihen und hoffen, dass ich an die Reihe komme.
Ich habe mich für Letzteres entschieden. Erst beim zweiten Anlauf, nachdem ich bereits mehr als eine Stunde vor Praxisöffnung mich in die Schlange eingereiht habe, wurde ich zum Arzt vorgelassen.
In der Schweiz gibt es neben der „normalen“, obligatorischen Krankenversicherung noch die Abteilungen Halbprivat und Privat für allfällige Spitalaufenthalte. Seit einigen Jahren gibt es sogar sogenannte Flex-Modelle, die es einen erlauben, im konkreten Fall zu entscheiden, ob man auf der allgemeinen Abteilung (Mehrbettzimmer), Halbprivat (Zweibettzimmer) oder Privat (Einzelzimmer) liegen möchte.
Je nachdem kann dann die Behandlung ebenfalls durch unterschiedlich dienstalte Ärztinnen und Ärzten erfolgen – dies aber wie gesagt nur beim Krankenhausaufenthalt und nicht bei normalen ambulanten Arztterminen. Ich habe mich für ein Flex-Modell entschieden, da ich in bei einem längeren Spitalaufenthalt die Möglichkeit haben möchte, etwas mehr Komfort geniessen zu können. Hier geht es zum Blogbeitrag über das Krankenkassensystem in der Schweiz.
Direkte Demokratie in der Schweiz
Die direkte Demokratie in der Schweiz ist einmalig in der Welt. In keinem anderen Staat der Welt kann das Volk so stark mitentscheiden wie hier. Die Schweiz zeichnet sich durch den Föderalismus und das Prinzip, dass immer möglichst nahe beim Volk entschieden werden soll, aus. Die Gemeinden, die Kantone sowie der Bund haben unterschiedliche Kompetenzen betreffend den Erlass von gesetzlichen Bestimmungen.
Gegen Beschlüsse des Parlaments steht den Stimmberechtigten zudem das „fakultative Referendum“ offen: Ein Referendum kommt dann zustande, wenn mindestens 50’000 Unterschriften gesammelt wurden. Damit kann erzwungen werden, dass zu einem vom Parlament erlassenes Gesetz eine Volksabstimmung erfolgt, d.h. die Stimmberechtigten selber über den Erlass befinden.
Des Weiteren haben Stimmberechtigte in der Schweiz auch die Möglichkeit, selber eine Gesetzesvorlage vors Volk zu bringen (Initiativrecht). Hierbei gilt es, mindestens 100‘000 Unterschriften für eine Initiative zu sammeln. Mit diesen beiden besonderen staatsrechtlichen Konstrukten, dem Referendum und der Initiative, stehen dem Schweizer Stimmvolk in der Welt einzigartiges politisches Recht zu.
Bei dieser Einzigartigkeit an politischer Einflussnahme zeichnet sich das Schweizer Stimmvolk interessanterweise oft durch grosse Vernunft aus: 2012 scheiterte bspw. die Initiative „6 Wochen Ferien für alle“ mit einem klaren „Nein“-Votum von 66,5% der Stimmen.
Sicherheit
Nirgends habe ich mich bisher so sicher gefühlt wie hier in der Schweiz. Natürlich gibt es auch hier in der Schweiz Gegenden, in denen es schon mal Ärger gibt. Die Langstrasse in Zürich ist dafür ein Beispiel. Wenn es zu Ärger kommt, ist die Polizei jedoch sehr schnell zur Stelle. Wenn es bspw.
An 1. Mai-Demos oder – wie gerade in den letzten Tagen bei Demonstrationen von Jugendlichen gegen Corona-Massnahmen – zu Krawallen kommt, ist die Polizei unzimperlich und setzt sich nicht nur mit Wasserwerfern, sondern auch mit Gummischrot durch. In Deutschland hingegen darf die Polizei kein Gummischrot einsetzen.
Auch ausländische Prominente schätzen die Sicherheit in der Schweiz und verlegen ihren Hauptwohnsitz gerne hierher. (Die niedrigen Einkommensteuern tragen sicherlich auch dazu bei ;))
Top-Service in der Schweiz
Servicewüste-Deutschland, diesen Begriff und dessen Bedeutung kennt wohl jedes Kind in Deutschland. Unzählige Diskussionen mit dem Kundendienst, sei es im Geschäft oder per Telefon, habe ich in Deutschland schon führen müssen – vom dazugehörigen Ärger reden wir schon gar nicht erst. Hier in der Schweiz ist es ganz anders.
Verkäufer und Kunde führen in der Regel einen Dialog auf Augenhöhe und mit grosser Fairness. Immer wieder stelle ich verwundert fest, wie Tensha erfolgreich reklamiert, sei es, weil sie im Restaurant nicht zufrieden ist, sei es, weil ein erst gerade erworbenes Produkt vorschnell kaputt geht. Tensha meckert freundlich, Service entschuldigt sich, bringt neuen Teller oder Drink oder was auch immer, und…
…am Schluss wird auch noch ein Kaffee für uns beide offeriert! Oder: Tensha gefällt das Hotelzimmer im Erdgeschoss nicht, das Hotelpersonal bringt uns direkt in obersten Stock zum Topzimmer, lächelt freundlich und fragt nett, ob weitere Wünsche erfüllt werden können…
Bleibt zu erwähnen, dass Tensha sicherlich auch über ein gewisses Verhandlungsgeschick verfügt und insbesondere von ihrem Götti (Patenonkel) gelernt hat, wie freundliche, aber bestimmte Beanstandungen von statten gehen.
Nichtsdestotrotz: Der Service in der Schweiz ist fraglos in sämtlichen Bereichen – Verkauf, Bank, Versicherung, Restaurant, Hotel etc. – unvergleichlich freundlicher und zuvorkommender als in Deutschland. Qualitätsbewusstsein wird hier gross geschrieben.
Allerdings sind Herr und Frau Schweizer für Qualität und guten Service in der Regel auch gewillter, etwas tiefer in die Tasche zu greifen als Deutsche. Eine „Geiz ist geil“-Mentalität wie teilweise in Deutschland vorhanden, habe ich hier noch nie erlebt.
Seit ich in die Schweiz ausgewandert bin, schätze ich selber guten Service noch umso mehr. Das Leben ist einfach einfacher, wenn man sich gegenseitig freundlich und dienstleistungsorientiert begegnet.
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