Autoimport Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einführen eines Autos aus Deutschland

In die Schweiz auswandern

Autoimport Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Einführen eines Autos aus Deutschland

Diese Anleitung richtet sich speziell an Personen aus Deutschland, die planen, in die Schweiz einzuwandern und ihr Auto mitzunehmen. In diesem Beitrag werde ich dir einen detaillierten Überblick über den Autoimport geben, damit alles so reibungslos und stressfrei wie möglich abläuft. 

Wenn du aus Deutschland in die Schweiz umziehst, kannst du dein Auto als Umzugsgut zollfrei einführen. Dafür musst du allerdings nachweisen, dass das Auto mindestens sechs Monate vor deinem Umzug von dir benutzt wurde. Grundsätzlich ist die Einfuhr eines Fahrzeugs genauso einfach wie die des restlichen Übersiedlungsguts.

Schritt 1: Auto anmelden

Wenn du in die Schweiz ziehst und dein Fahrzeug definitiv einführen möchtest, muss du es beim ersten Grenzübertritt während des Umzugs beim Schweizer Zoll zur Einfuhr anmelden. Folgende Dokumente benötigtest du für die Einfuhr:

Bei speziellen Fragen kannst du die Webseite des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit aufrufen. Dort findest du auch einen FAQ-Bereich.

Ein wichtiger Punkt ist die CO2-Abgabe, die für Fahrzeuge erhoben wird, die gewisse Emissionsgrenzwerte überschreiten. Hier kannst du dich im Voraus informieren, ob für dein Fahrzeug eine solche Abgabe anfallen würde.

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Schritt 2: Auto vorführen

Mit dem Prüfbericht von der Zollstelle (Formular 13.20 A) kannst du dein Fahrzeug beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt zur Überprüfung vorstellen. Die Überprüfung wird Motorfahrzeugkontrolle (MFK) genannt und entspricht in etwa der deutschen TÜV-Prüfung.

Schritt 3: Anmeldung und Zulassung in der Schweiz

Der nächste Schritt umfasst die Anmeldung und Zulassung deines Fahrzeugs in der Schweiz. Dafür steht dir ab dem Zeitpunkt der Einfuhr grundsätzlich ein Jahr zur Verfügung. Beim zuständigen kantonalen Strassenverkehrsamt legst du dafür alle notwendigen Dokumente vor. Nach erfolgreicher Prüfung dieser Unterlagen erhältst du die Schweizer Fahrzeugpapiere sowie das offizielle Kennzeichen.

Erforderliche Dokumente:

  • Prüfbericht der Zollstelle (Formular 13.20 A)
  • Versicherungsnachweis einer schweizerischen Versicherungsgesellschaft
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2
  • Für veränderte Fahrzeuge benötigst du zusätzlich Garantien oder Unbedenklichkeitserklärungen nach Schweizer Recht
  • Gegebenenfalls: Abgaswartungsdokument (AWD)
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Fazit zum Autoimport

Der Import eines Autos aus Deutschland in die Schweiz ist ein Prozess, der gründliche Planung erfordert, aber mit der richtigen Vorbereitung durchaus effizient und erfolgreich gestaltet werden kann. Wenn du sowieso planst ein neues Fahrzeug zu kaufen, kannst du überlegen dein Auto in Deutschland zu verkaufen und ein neues in der Schweiz kaufen. Das würde in vielerlei Hinsicht Zeit und Nerven sparen.

FAQ-Bereich – Autoimport

Als Abschluss dieses Leitfadens zum Thema «Autoimport Schweiz: Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Importieren eines Autos aus Deutschland» möchte ich einige häufig gestellte Fragen beantworten, die für Einwanderer aus Deutschland, die ihr Auto mitnehmen möchten, von besonderer Relevanz sind.

Kann ich mein Auto aus Deutschland zollfrei in die Schweiz einführen?

Ja, wenn du nachweisen kannst, dass das Auto mindestens sechs Monate vor deinem Umzug von dir genutzt wurde.

Welche Dokumente benötige ich für den Autoimport?

Wichtige Dokumente sind das Formular 18.44 «Übersiedlungsgut», die Zollanmeldung (e-dec Anmeldung), dein Personalausweis oder Reisepass sowie die deutschen Fahrzeugdokumente.

Kann ich mein Auto, das ich weniger als sechs Monate in Benutzung habe, zollfrei einführen?

Nein, du kannst dein Auto nicht zollfrei in die Schweiz einführen.

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Christian der Auswanderluchs

 

4 Responses

  1. P
    Philipp Aescher sagt:

    Lieber Christian,

    Erst einmal vielen herzlichen Dank für deine tollen Beiträge.
    Weißt du, ob man bei der Einfuhr die Schweizer Steuer auf das in Deutschland gekaufte Auto entrichten muss, wenn man dieses schon ein paar Jahre hält? Danke schon mal :)!

  2. B
    Basti sagt:

    Lieber Christian,

    es sind die schweizerischen Personalausweis bzw. Reisepass gemeint, oder?

    Danke schon mal!

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