
Über 300’000 Deutsche wohnen in der Schweiz. Rechnet man die Doppelbürger hinzu, kommt man auf rund eine halbe Million. Die Schweiz war und ist sehr attraktiv für die Menschen aus Deutschland. Gründe für die Attraktivität sind unter anderen die hohen Löhne und die hohe Lebensqualität sowie die in vielen Bereichen besseren Karrieremöglichkeiten. Was du alles über das Arbeiten in der Schweiz wissen musst, schauen wir uns in diesem Beitrag an.
Bilaterale Verträge
Gerade in den Jahren nach 2002 erhöhte sich die Zahl der Deutschen in der Schweiz stark. Grund hierfür war das Inkrafttreten der bilateralen Verträge und der damit einhergehenden Personenfreizügigkeit zwischen der EU und der Schweiz. Dank der Personenfreizügigkeit ist es für Deutsche relativ leicht, in die Schweiz einzuwandern.
Die Aufenthaltsbewilligung wird erteilt, wenn der Schweizer Arbeitsvertrag vorgelegt wird. Abhängig von der Dauer des Arbeitsvertrages wird entweder die Kurzaufenthaltsbewilligung L (Arbeitsvertragsdauer zwischen drei Monaten und einem Jahr) oder die Aufenthaltsbewilligung B (Arbeitsvertragsdauer von mehr als einem Jahr oder unbefristete Dauer) erteilt. Selbstständigerwerbende erhalten eine Aufenthaltsbewilligung B, sofern sie ihre effektive selbstständige Erwerbstätigkeit nachweisen können.
Auswahl des Kantons in der Schweiz
Eine sehr wichtige Entscheidung ist die Wahl des Kantons, in den man einwandern möchte. Ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal ist die Sprache. Die Schweiz hat nämlich vier offizielle Landessprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch und Rätoromanisch. Der mit Abstand grösste Teil der Schweiz ist jedoch deutschsprachig.
Dies ist natürlich auch einer der Gründe, weshalb die Schweiz für Deutsche so attraktiv ist. Allerdings wird jedem Deutschen schnell klar (wenn er nicht gerade aus einer Grenzregion kommt), dass hier ein ganz anderes Deutsch gesprochen wird, nämlich Schweizerdeutsch oder Schwiizerdütsch, wie der Schweizer sagt.
Für die meisten wird es gerade am Anfang eine Herausforderung sein, der Schweizer Mundart zu folgen. Abgesehen von der Thematik bezüglich Sprache und Kanton stellen sich aber noch andere grundsätzliche Fragen: Will man auf dem Land leben oder lieber in der Stadt? In welcher Branche will man tätig sein und wo sind die Zentren dieser Branchen? Gibt es vielleicht schon Freunde oder Verwandte in der Schweiz, und möchte man gerne in ihrer Nähe wohnen?
Möglichkeiten zum Arbeiten in der Schweiz
Die Jobmöglichkeiten in der Schweiz sind aufgrund einer Arbeitslosenquote im niedrigen einstelligen Bereich und dem in vielen Branchen herrschenden Fachkräftemangel gut. Beliebt bei deutschen Einwanderern sind der Finanzsektor (Banken und Versicherungen), die Pharma- und Chemieindustrie, die Gesundheitsbranche sowie die Gastronomie.
Der monatliche Bruttolohn (Median) liegt in der Schweiz bei 6’788 Franken. Die Wochenarbeitszeit im 100%-Pensum beträgt 40 bis 42 Stunden und ist somit etwas höher als in Deutschland. Der Urlaubsanspruch ist hingegen eher geringer als in Deutschland.
Gemäss Obligationenrecht haben Angestellte einen Anspruch auf 20 Ferientage pro Jahr, viele Arbeitgeber gewähren jedoch 25 Ferientage pro Jahr. Der Lohn wird in der Regel frei verhandelt. Berücksichtigt werden unter anderem Alter, Ausbildung/Qualifikation und Berufserfahrung.
Die Hierarchien sind flach. Ich finde, es gibt ein partnerschaftlicheres Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer als in Deutschland. Der Kündigungsschutz ist lockerer. Generell gesagt, ist das System um einiges liberaler als in Deutschland: Es verlangt nach mehr Eigenverantwortung, was ich als Vorteil ansehe, denn Leistung wird dadurch lohnenswerter.
Arbeitsmoral in der Schweiz
Meiner Erfahrung nach ist die Arbeitsmoral in der Schweiz sehr hoch, wofür ich insbesondere einen Grund sehe: Hier wird Leistung im Job belohnt (Lohnerhöhung, Bonus, bessere Konditionen).
Sozialversicherungen
Die soziale Absicherung in der Schweiz gilt im internationalen Vergleich als sehr gut. Bei der Altersvorsorge handelt es sich um ein 3-Säulensystem, wobei die 1. Säule und die 2. Säule zu den Sozialversicherungen gezählt werden. Weitere wichtige Sozialversicherungen sind:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule)
- Berufliche Vorsorge (2. Säule)
- Arbeitslosenversicherung
- Krankenkasse
- Unfallversicherung
Alle aufgezählten Sozialversicherungen sind obligatorisch. Dies bedeutet, alle Arbeitnehmenden in der Schweiz haben grundsätzlich die Pflicht, dort versichert zu sein.
1. Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
Die Alters- und Hinterlassenenversicherung – kurz AHV genannt – dient der Existenzsicherung. Sie ist grob vergleichbar mit der deutschen Rentenversicherung und wird auch als 1. Säule bezeichnet. Sie wird im Umlageverfahren finanziert. Leistungsanspruch haben Männer ab dem 65. und Frauen zwischen dem 64. und 65. Lebensjahr (je nach Jahrgang)
Zudem sichert sie auch die Existenz bei Invalidität durch Unfall oder Krankheit ab. Die Familie ist ebenfalls mitversichert, und die AHV leistet Witwen-, Witwer- und Waisenrenten. Der Beitragssatz beträgt 5,3 % für den Arbeitnehmer und 5,3 % für den Arbeitgeber. Bei Alleinstehenden beläuft sich die Minimalrente auf CHF 1’225 und die Maximalrente auf CHF 2’450 pro Monat.
2. Berufliche Vorsorge
Die berufliche Vorsorge ist die 2. Säule der Schweizer Sozialabsicherung. Umgangssprachlich wird sie als Pensionskasse (PK) bezeichnet. Sinn und Zweck der Pensionskasse ist es, den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung zu erhalten. Die Pensionskasse ist kapitalgebunden, und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber bezahlen jeweils einen prozentualen Betrag vom Bruttolohn.
Der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte der Beiträge, oft aber auch mehr. Man kann im Alter wählen, ob man sich das komplette Geld ausbezahlen lässt oder eine monatliche Rente beziehen möchte. Auch eine Kombination ist möglich, zum Beispiel eine Aufteilung in 50 % Direktbezug und 50 % Rentenbezug bis zum Lebensende. Je nach Pensionskasse gibt es jedoch in Sachen Kapitalbezug unterschiedliche Regelungen.
3. Arbeitslosenversicherung (ALV)
Der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung beträgt jeweils 2,2 % vom Bruttolohn und wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer bezahlt. Die Arbeitslosenversicherung zahlt im Versicherungsfall in der Regel 70 % des versicherten Lohns aus. Wenn man unterhaltspflichtige Kinder hat, invalide ist oder der versicherte monatliche Verdienst unter CHF 3’797 liegt, werden 80 % des versicherten Lohns ausgezahlt. Zu beachten ist, dass bei einem 70 %-Anspruch maximal 6’230 Franken ausgezahlt werden, bei einem 80%-Anspruch maximal 7’120 Franken.
4. Krankenkasse
Das Krankenversicherungssystem der Schweiz unterscheidet sich relativ stark von dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem in Deutschland. Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz wird, anders als die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland, nur vom Arbeitnehmer bezahlt. Der Abzug erfolgt nicht wie in Deutschland direkt vom Lohn, sondern wird wie eine private Versicherung bezahlt. Es gibt eine Selbstbeteiligung, aufgeteilt in Franchise und Selbstbehalt.
Die Höhe der Franchise gibt an, wie viel die Versicherungsnehmerin oder der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche pro Jahr zahlen muss, bevor die Krankenkasse sich an den Gesundheitskosten beteiligt. Sie ist wählbar zwischen 300 Franken und 2’500 Franken im Jahr. Bei einer höheren Franchise ist der zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag geringer.
Der Selbstbehalt wird nach Erreichen der Franchise fällig und beträgt 10 % der Gesundheitskosten, maximal jedoch 700 Franken im Jahr. Für Kinder und Jugendliche gelten reduzierte Beträge. Der Zahnarzt ist in der Schweiz nicht automatisch mitversichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Zahnarztkosten abzuschliessen.
5. Unfallversicherung (UV)
Die Unfallversicherung wird in Betriebsunfallversicherung (BU) und Nichtbetriebsunfallversicherung (NBU) unterschieden. Unselbständigerwerbende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind obligatorisch unfallversichert (BU und NBU).
Wenn man jedoch eine Wochenarbeitszeit von weniger als acht Stunden hat, sind private, also Nichtbetriebs-Unfälle, nicht über die Unfallversicherung des Arbeitgebers mitversichert. In diesem Fall muss über die Krankenkasse zusätzlich eine Versicherung für Nichtbetriebsunfälle abgeschlossen werden. Der Beitrag zur Unfallversicherung wird, wie bei der AHV (1. Säule) und der Pensionskasse (2. Säule), direkt vom Lohn abgezogen.
Freiwillige Altersvorsorge in der Schweiz
Die gebundene Vorsorge ist ein Teil der 3. Säule des Schweizer Vorsorgesystems, auch Säule 3a genannt. Sie ist keine Pflicht, sondern absolut freiwillig. Mit der Säule 3a sollen eventuelle Lücken in den ersten beiden Säulen geschlossen werden, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Es kann immer nur eine bestimmte Summe pro Jahr eingezahlt werden.
Im Jahr 2024 können Angestellte maximal 7’056 Franken einzahlen. Diese Einzahlungen sind vom steuerbaren Einkommen abzuziehen und mindern daher die steuerliche Belastung. Banken und Versicherungen bieten verschiedenste Produkte an, um in den Genuss dieser Altersvorsorge zu kommen: vom „normalen“ Sparkonto über Aktienfonds bis hin zu Versicherungslösungen.










