Achtung Quellensteuerpflichtige: Diese drei Fälle erfordern eine Steuererklärung

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Achtung Quellensteuerpflichtige: Diese drei Fälle erfordern eine Steuererklärung

Wenn du als Einwanderer in der Schweiz arbeitest, wird dir die Steuer meist direkt vom Lohn abgezogen – die sogenannte Quellensteuer. Doch Achtung: In bestimmten Fällen kommst du um eine Steuererklärung nicht herum. Hier erfährst du, in welchen Situationen du eine Steuererklärung abgeben musst und was du dabei beachten solltest.

Was ist die Quellensteuer in der Schweiz?

Die Quellensteuer ist eine direkte (Einkommens-)Steuer, die automatisch vom Bruttolohn abgezogen wird. Sie betrifft grundsätzlich alle Einwanderer mit einem B- oder L-Ausweis. Dein Arbeitgeber zieht die Steuer von deinem Gehalt ab und leitet sie direkt an die Steuerbehörde weiter. Wie viel Quellensteuer du zahlst, hängt von verschiedenen Faktoren, wie bspw. deinem Wohnkanton, deinem Einkommen, deinem Familienstand und der Anzahl deiner Kinder ab.

Wer muss trotz Quellensteuer eine Steuererklärung abgeben?

Auch wenn du der Quellensteuer unterliegst, gibt es bestimmte Fälle, in denen du zusätzlich eine Steuererklärung machen musst. Diese können sich jedoch von Kanton zu Kanton unterscheiden. Hier die Situation am Beispiel des Kantons Zürich:

Bruttojahreseinkommen von mindestens 120’000 Franken:

Wenn du im Kalenderjahr aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit ein Bruttojahreseinkommen von mindestens 120’000 Franken erzielst, bist du zur Steuererklärung verpflichtet. Bei Ehepaaren wird das Einkommen nicht zusammengerechnet – es zählt nur das individuelle Einkommen. Bei unterjähriger Steuerpflicht wird dein periodisches Bruttoeinkommen auf zwölf Monate hochgerechnet, während aperiodische Lohnbestandteile direkt berücksichtigt werden.

Zusätzliche Einkünfte über 3’000 Franken:

Wenn du neben deinem quellensteuerpflichtigen Einkommen nicht quellensteuerpflichtige Einkünfte von mindestens 3’000 Franken pro Jahr hast – bspw. aus Wertschriften oder Mieteinnahmen – besteht die Pflicht zur Steuererklärung.

Vermögen über dem Schwellenwert:

Bei einem steuerpflichtigen Vermögen von mindestens 80’000 Franken (für Einzelpersonen) oder 160’000 Franken (für Ehepaare und gemeinsam Steuerpflichtige) musst du eine Steuererklärung einreichen. Dazu zählen Vermögenswerte wie Wertschriften, Immobilien oder Bankguthaben.

Welche Abzüge sind bei der Steuererklärung möglich?

Ein Vorteil der Steuererklärung ist, dass du Abzüge geltend machen kannst. Dazu gehören bspw. Berufsauslagen wie Fahrtkosten, Verpflegung und spezielle Arbeitskleidung. Auch Weiterbildungskosten für berufliche Kurse lassen sich absetzen. Du kannst zudem einen Teil deiner Krankenversicherungsprämien und weitere Gesundheitskosten wie bspw. Arztkonsultationen abziehen. Wenn du in die Säule 3a einzahlst, profitierst du ebenfalls von steuerlichen Vorteilen. Auch Schuldzinsen oder Unterhaltszahlungen können je nach persönlicher Situation deine Steuerlast reduzieren.

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Freiwillige Steuererklärung für Quellensteuerpflichtige

Eine freiwillige Steuererklärung kann sich für dich lohnen, auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist. Das ist besonders dann der Fall, wenn du hohe abzugsfähige Kosten hast, die in der Quellensteuer nicht berücksichtigt werden. Ein Vergleich mit einem Online-Steuerrechner bietet eine grobe Einschätzung.

Fristen für die Abgabe der Steuererklärung

Die Fristen für die Steuererklärung variieren je nach Kanton. In den meisten Fällen musst du deine Steuererklärung bis zum 31. März oder 30. April des Folgejahres einreichen.

So gehst du Schritt für Schritt vor

Eine Steuererklärung mag kompliziert erscheinen, doch mit einem strukturierten Vorgehen geht es recht einfach. Der erste Schritt ist das Sammeln aller relevanten Unterlagen wie Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Belege für Abzüge (zum Beispiel Krankenkassenrechnungen oder Fahrkosten). Danach besorgst du dir das passende Steuerformular für deinen Kanton oder nutzt die Online-Plattformen, die viele Kantone anbieten.

Wo gibt es Hilfe bei der Steuererklärung?

Wenn du unsicher bist oder deine Steuererklärung kompliziert wird, kannst du dir Hilfe holen. Steuerberater bieten professionelle Unterstützung und kennen sich mit den Feinheiten des Schweizer Steuersystems aus. Alternativ kannst du dich an dein kantonales Steueramt wenden – hier bekommst du oft hilfreiche Informationen und Unterstützung, entweder online per E-Mail oder telefonisch.

Disclaimer: Bitte beachte, dass ich kein Steuerberater bin.

Quelle: Kanton Zürich

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Christian der Auswanderluchs

 

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