Gegen den Einkaufstourismus – 50 Franken Grenze kommt 🛃🇨🇭

Zurzeit ist es so, dass man im Ausland gekaufte Waren bis zu einem Wert von 300 Franken in die Schweiz einführen darf, ohne darauf die Schweizer Mehrwertsteuer zu zahlen. Nun haben National- und Ständerat (Parlament der Schweiz) entschieden, diese Grenze auf 50 Franken herabzusetzen.
So ist es bisher – 300 Franken Grenze
Pro Person und Tag darf man Waren im Wert von 300 Franken aus dem Ausland in die Schweiz einführen, ohne Abgaben zu bezahlen. Ausgenommen sind sogenannte sensible Waren. Hierzu zählen zum Beispiel alkoholische Getränke, Fleisch und Tabak. Auf diese Waren müssen ab einer gewissen Menge Zölle bezahlt werden.

Wer sich im ausländischen Geschäft einen Ausfuhrschein geben lässt, kann sich beim nächsten Besuch im jeweiligen Laden die ausländische Mehrwertsteuer zurückerstatten lassen. Somit zahlt man keinerlei Mehrwertsteuer auf die gekauften Waren. Vorausgesetzt, man bleibt unter der Grenze von 300 Franken Nettowarenwert.
Die gekauften Waren müssen jedoch über der Bagatellgrenze liegen, um einen Ausfuhrschein erhalten zu können. In Deutschland sind das zum Beispiel 50 Euro.
Mit dem Ausfuhrschein (oder mehreren Ausfuhrscheinen) fährt man zum deutschen Zoll und lässt ihn dort abstempeln. Beim nächsten Einkauf in Deutschland gibt man diesen abgestempelten Ausfuhrschein im Geschäft ab und erhält die Mehrwertsteuer erstattet.
Nationalrat und Ständerat für 50 Franken Grenze
Nationalrat und Ständerat in der Schweiz sind dafür, die Wertfreigrenze auf 50 Franken zu senken. Als Gründe für diesen Schritt wird der Einkaufstourismus genannt. Täglich fahren tausende Schweizerinnen und Schweizer zum Einkaufen in die Nachbarländer. 10 Milliarden Franken an Umsatz gehen so dem Schweizer Detailhandel verloren. Dies koste Arbeitsplätze. Zudem wird die AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung) durch einen Teil der Mehrwertsteuereinnahmen mitfinanziert. Auch diese Gelder würden fehlen.
Nationalrat und Ständerat sind der Meinung, dass eine Herabsetzung der Wertfreigrenze auf 50 Franken den Einkaufstourismus reduzieren wird.
Bundesrat Ueli Maurer dagegen
Der für Zollangelegenheiten zuständige Bundesrat, Finanzminister Ueli Maurer, ist gegen die 50 Franken Grenze. Er hält sie für nicht umsetzbar und nicht kontrollierbar.
«Mission impossible!» «Wenn Sie jedes Auto anhalten und den Kofferraum öffnen, dann verursachen Sie zehn Kilometer Stau.»
Ueli Maurer
Wer schon mal samstags in Konstanz, Waldshut oder Lörrach gewesen ist, weiss, dass das nicht übertrieben ist. Schon jetzt staut sich der Verkehr zu Spitzenzeiten an der deutsch-schweizerischen Grenze. Durch den Mehraufwand würde das Ganze nochmals verschlimmert werden.
Statt weniger wird mehr eingekauft
Gegner der 50 Franken Grenze meinen jedoch, die neue Bestimmung könnte zu einer Erhöhung der Käufe im Ausland führen. Personen achten oft darauf, nicht über die 300 Franken Grenze zu kommen, um keine Mehrwertsteuer zahlen zu müssen. In Zukunft könnte sich das ändern. Mir geht es ähnlich. Ich achte immer darauf, unter der Grenze zu bleiben ;).
Und selbst wenn man die Schweizer Mehrwertsteuer zahlen müsste, wäre es immer noch günstiger, im angrenzenden Ausland einzukaufen. Der Hauptgrund für Einkäufe im Ausland ist ja nicht die Erstattung der Mehrwertsteuer, sondern der generell günstige Preis.
Am Einkaufstourismus wird sich nichts ändern
Meiner Meinung nach, wird sich das Einkaufsverhalten der Schweizer/innen dadurch nicht ändern. Die günstigen Preise im Ausland werden weiterhin locken.
Das Einkaufserlebnis an und für sich, die oft grössere Auswahl, die anderen Marken oder spezielle Artikel, die es hier in der Schweiz nicht gibt, all das wird weiterhin dazu führen, dass die Schweizer weiterhin „im Dütschä gönd go poschte” (im „Deutschen” bzw. in Deutschland einkaufen gehen).
Nur schon die Tatsache, dass es in der Schweiz keine Drogeriemärkte wie DM oder Rossmann gibt, führt zum Einkaufstourismus. Die Artikel in diesen Läden kosten nicht selten nur die Hälfte oder gar einen Drittel von dem, was in der Schweiz verlangt wird. Und Übrigens: Einige dieser günstigen Drogerieprodukte sind sogar Swissmade, werden also in der Schweiz produziert und in Deutschland verkauft.

Inkrafttreten: Ungewiss
Als nächstes muss die Exekutive der Schweiz, der 7-köpfige Bundesrat, über diesen Erlass befinden. Ob und gegebenenfalls wann die neue Bestimmung in Kraft tritt, ist noch ungewiss. Ich werde euch auf jeden Fall auf dem Laufenden halten, ob ich zukünftig weiterhin nur für 300 Franken einkaufe oder eben im Dütsche Schnäppchen für noch höhere Beträge jage – wenn auch künftig mit Mehrwertsteueraufschlag ab 50 Franken Einkaufsbetrag…
PS: Der Schweizer Zoll hat eine gute App entwickelt. Mit der wird dir angezeigt, ob du Zoll bzw. Mehrwertsteuer zahlen musst. Hier der Link zur QuickZoll App
PPS: Wer jetzt denkt, dass ich alles nur im Dütschen poschte liegt falsch… 😉
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