Sozialversicherungen in der Schweiz 🇨🇭🏛

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Sozialversicherungen in der Schweiz 🇨🇭🏛

Das Sozialversicherungssystem in der Schweiz gilt im internationalen Vergleich als sehr gut. Meiner Meinung nach ist es besser als das deutsche System. Besonders die Altersversorgung mit dem drei Säulen System ist hervorragend. Die wichtigsten Sozialversicherungen sind: 

  1. Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (1. Säule) 
  2. Die Berufliche Vorsorge (2. Säule)
  3. Arbeitslosenversicherung
  4. Krankenkasse
  5. Unfallversicherung

Alle aufgezählten Sozialversicherungen sind obligatorisch. Dies bedeutet, dass jede/r Arbeitnehmer/in in der Schweiz pflichtversichert ist bzw. die Pflicht hat, sich zu versichern (wie zum Beispiel bei der Krankenkasse).

AHV

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung – kurz AHV gennant – dient der Existenzsicherung. Sie ist grob vergleichbar mit der deutschen Rentenversicherung und wird auch als 1. Säule bezeichnet. Sie wird im Umlageverfahren finanziert. Gezahlt wird bei Männern ab dem 65., bei Frauen ab dem 64. Lebensjahr. Zudem sichert sie auch die Existenz bei Invalidität durch Unfall oder Krankheit ab.

Die Familie ist ebenfalls abgesichert. Gezahlt werden Witwen- bzw. Witwer- und Waisenrente. Der Beitragssatz beträgt 5,125 % für den Arbeitnehmer und 5,125 % für den Arbeitgeber (Stand 2019). Bei Alleinstehenden beläuft sich die Minimalrente auf CHF 1‘185 und die Maximalrente auf CHF 2‘370 pro Monat (Stand 2019). 

Berufliche Vorsorge

Die berufliche Vorsorge ist die 2. Säule der Schweizer Sozialabsicherung. Umgangssprachlich wird sie als Pensionskasse bezeichnet. Sinn und Zweck der Pensionskasse ist es, den gewohnten Lebensstandard nach der Pensionierung zu erhalten. Die Pensionskasse ist kapitalgebunden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber bezahlen jeweils einen prozentualen Betrag vom Bruttolohn in die Pensionskasse ein.

Der Arbeitgeber übernimmt mindestens die Hälfte der Beiträge, oft aber auch mehr. Man kann im Alter wählen, ob man sich das komplette Geld ausbezahlen lässt oder eine monatliche Rente beziehen möchte. Auch eine Kombination ist möglich: Denkbar ist etwa 50 Prozent Direktbezug, während die anderen 50 Prozent bis an Lebensende in Form einer Rente ausbezahlt werden. Auch ein Vorbezug zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie ist möglich. Wer weniger als CHF 21‘510 im Jahr verdient muss sich nicht einer Pensionskasse anschliessen.

Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung zahlt in der Regel 70 Prozent des versicherten Lohns aus. Wenn man unterhaltspflichtige Kinder hat, invalide ist oder der versicherte monatliche Verdienst bei unter CHF 3‘797 liegt, werden 80 Prozent des versicherten Lohns ausgezahlt. Zu beachten ist, dass maximal CHF 6‘230 bei 70 Prozent Anspruch ausgezahlt werden, bei 80 Prozent Anspruch maximal CHF 7‘120. Der Beitragssatz beträgt je 1,1 Prozent vom Bruttolohn des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers. Bei einem Jahreslohn von über CHF 148‘200 sind jeweils 0,5 Prozent vom Bruttolohn fällig.

Krankenversicherungssystem

Das Krankenversicherungssystem der Schweiz unterscheidet sich relativ stark von dem gesetzlichen Krankenversicherungssystem in Deutschland. Die obligatorische Krankenversicherung in der Schweiz wird anders als die gesetzliche Krankenversicherung in Deutschland nur vom Arbeitnehmer bezahlt. Der Abzug geschieht nicht wie in Deutschland direkt vom Lohn, sondern wird wie eine private Versicherung bezahlt.

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Es gibt eine Selbstbeteiligung, aufgeteilt in Franchise und Selbstbehalt. Die Franchise ist wählbar zwischen CHF 300 und CHF 2‘500 im Jahr. Bei einer höheren Franchise ist der zu zahlende Krankenversicherungsbeitrag geringer. Der Selbstbehalt wird nach erreichen der Franchise fällig und beträgt 10 Prozent der Gesundheitskosten, maximal jedoch CHF 700 im Jahr. Für Kinder und Jugendliche gelten reduzierte Beträge. Der Zahnarzt ist in der Schweiz nicht automatisch mitversichert. Es besteht jedoch die Möglichkeit, eine Zusatzversicherung für Zahnarztkosten abzuschliessen. 

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist für Arbeitnehmer in der Schweiz obligatorisch. Genauso ist es in Deutschland. Wenn man allerdings eine Wochenarbeitszeit von mehr als acht Stunden hat, zählt die Unfallversicherung in der Schweiz sogar für den privaten Bereich. Dies ist ein nicht unerheblicher Vorteil, meiner Meinung nach. Der Beitrag zur Unfallversicherung wird wie die AHV (1. Säule) und die Pensionskasse (2. Säule) direkt vom Lohn abgezogen.

Private Altersvorsorge 

Die gebundene Vorsorge ist keine Sozialversicherung, aber ein Teil der dritten Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Sie wird auch Säule 3a genannt. Sie ist keine Pflicht, sondern absolut freiwillig. Mit der Säule 3a sollen eventuelle Lücken in den ersten beiden Säulen geschlossen werden um den Lebensstandard im Alter halten zu können.

Eingezahlt werden kann immer nur eine bestimmte Summe pro Jahr. Per 2019 kann man als Arbeitnehmer maximal CHF 6‘826 einzahlen. Die Einzahlungen sind von der Steuer abzusetzen und bieten somit einen erheblichen Steuervorteil. Banken und Versicherungen bieten verschiedenste Produkte an, um in den Genuss dieser Altersvorsorge zu kommen: vom „normalen“ Sparkonto über Aktienfonds bis zu Versicherungslösungen werden Produkte angeboten. Hier geht es zu einem ausführlichen Bericht über die Säule 3a.

PS: Wie findest du die Sozialversicherungssystem der Schweiz im Vergleich mit dem deutschen Sozialversicherungssystem?

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Christian der Auswanderluchs

 

One Response

  1. C
    Christoph sagt:

    das Vorsorgesystem besteht in der ersten Säule neben der AHV (Alters- und Hinterbliebenenversicherung) noch aus der IV (Invalidenversicherung). Ist nicht alles unter dem gleichen Namen.

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